Inhalt

Tierschutzanzeigen


Sollten Sie bemerken, dass Tiere schlecht gehalten oder gequält werden, können Sie dies bei uns oder der Polizei anzeigen. Gerne mittels dem entsprechenden Formular in der Randspalte. Eine detaillierte Angabe über Zeit, Ort, Geschehen und eventuelle Zeugen ist immer hilfreich. Haben Sie hierbei bitte Verständnis, dass anonyme Anzeigen möglicherweise nicht bearbeitet werden können, vor allem wenn wichtige Informationen fehlen und wir die notwendigen Rückfragen nicht stellen können. Augenzeugen sollten sich stets selbst melden, da wir Informationen aus erster Hand benötigen.

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Auskünfte über anzeigende Personen werden nicht erteilt. Gemäß unserer Datenschutzrichtlinien werden Ihre personenbezogenen Daten in unserem System gespeichert. Sollte es sich um eine Straftat handeln oder wenn sich ein Bußgeldverfahren ausschließlich auf die Zeugenaussage stützt, müssen Namen und Anschriften der Zeugen im Strafverfahren und auch im Ordnungswidrigkeitsverfahren angegeben werden. Im Falle einer Gerichtsverhandlung sind Zeugen zur Aussage verpflichtet. Außerdem kann der gegnerische Anwalt im gerichtlichen Verfahren Akteneinsicht verlangen.   

Das Veterinäramt kann nur anhand bestehender Vorschriften die angezeigte Tierhaltung überprüfen und Auflagen zur Verbesserung der vorgefundenen Zustände erteilen.

Leider wurden in der Vergangenheit Tierhalter immer wieder missbräuchlich auf Grund von Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ähnlichem angezeigt. Dies kann dazu füren, dass  tierschutzrelevante Fälle nicht zeitnah bearbeitet werden können.

10.08.2021