Tierärztliche Hausapotheke anzeigen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie sich als Tierärztin oder Tierarzt niederlassen oder eine tierärztliche Tätigkeit als Angestellte oder Angestellter ausüben und dabei eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, sind Sie verpflichtet, dies bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Einheitliche Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Verfahrensablauf
- Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen.
- Ggf. überprüft die Amtstierärztin oder der Amtstierarzt im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke sowie die mitgeführte tierärztliche Hausapotheke.
- Bei einem positiven Prüfungsergebnis stellt Ihnen die Behörde eine Apothekenbescheinigung aus. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Erforderliche Unterlagen
beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde
Kosten (Gebühren)
je nach Bearbeitungsdauer unterschiedlich: EUR 14,40 pro angefangene Viertelstunde, mindestens jedoch EUR 25,00
Rechtsgrundlage
- § 2 Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) - Verantwortlichkeit des Tierarztes / der Tierärztin
- § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) - Allgemeine Anzeigepflicht
- § 2 Verordnung Heilberufe und Pharmazie (HeilPharmVO) und § 2 Heilberufezuständigkeitsgesetz (HeilbZuG) - Zuständigkeiten für den Vollzug des Arzneimittel- und Betäubungsmittelrechts
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Fristen
keine
Formular zur Anzeiger einer Tierärztlichen Hausapotheke
Ein entsprechendes Antragsformular haben wir hier für Sie hinterlegt.
Anzeige Tierärztliche Hausapotheke (PDF, 133 kB, 19.03.2017)
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Formular: -> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung - Antrag