Inhalt

Jagdrecht

Als untere Jagdbehörde ist das Landratsamt Vogtlandkreis für viele jagdliche Belange zuständig, so unter anderem als Ansprechpartner für die Jagdgenossenschaften und deren Gemeinschaftsjagdbereichen sowie für die Eigenjagdbesitzer im Landkreis. Wir stehen den Vorständen der Jagdgenossenschaften gern bei der Vorbereitung der jährlichen Vollversammlungen und zu Fragen der Jagdverpachtung zur Verfügung.

Die Jägerprüfung wird zweimal im Jahr im Vogtlandkreis durchgeführt. Diese Sachkundeprüfung ist Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins.

Weiterhin ist die untere Jagdbehörde für die Erteilung bzw. Verlängerung von Jagd- und Falknerjagdscheinen zuständig, entscheidet über eingereichte Abschussplanungen und überwacht die Jagdstrecken.

Finden Sie weiterführende Informationen und Vordrucke für: