Inhalt

Der Kreisbrandmeister des
Vogtlandkreises und seine Stellvertreter

Der hauptamtliche Kreisbrandmeister ist der Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz zugeordnet.

Sein Aufgabenbereich umfasst:

  • Überprüfung der Aufstellung, der Ausrüstung, des Leistungsstandes und der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, Unterstützung der überörtlichen Zusammenarbeit
  • Unterstützung der Ausbildung der Feuerwehrangehörigen auf Ebene des Landkreises
  • Mitwirkung bei der bedarfsgerechten Koordination der Ausbildung an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
  • umfassende Beratung der örtlichen Brandschutzbehörden zum Förderverfahren zur Erlangung auf Gewährung von Zuschüssen aus der Fachförderung Brandschutz oder Alternativförderprogrammen
  • Führung, Anleitung und Kontrolle der stellvertretenden Kreisbrandmeister zur Umsetzung der übertragenen Aufgaben in den jeweiligen Inspektionsbereichen des Landkreises
  • operative Unterstützung der Gemeindefeuerwehren in der täglichen Gefahrenabwehr
  • Mitwirkung in Katastrophenfällen: Führen der Technischen Einsatzleitung am Einsatzort und Wahrnehmung der Befugnisse und Aufgaben der Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde am Einsatzort

Die stellvertretenden Kreisbrandmeister
und ihre Inspektionsbereiche

Zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz kann der Kreisbrandmeister Aufgaben auf seine Stellvertreter übertragen. Diese Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig und werden für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Innerhalb ihres Inspektionsbereiches nehmen sie die ihnen übertragenen Aufgaben des Kreisbrandmeisters wahr.