Gewerberecht
Für einige Geschäftsbereiche genügt eine einfache Anzeige des Gewerbes in der Kommune, andere benötigen eine gesonderte Erlaubnis.
Erlaubnispflichtiges Gewerbe
Neben der fachlichen und persönlichen Eignung des Verantwortlichen sind zum Beispiel die Zuverlässigkeit und (abhängig von der Gewerbeart) auch die finanzielle Leistungsfähigkeit zu prüfen.
- Im Bereich des Verkehrs betrifft dies den gewerblichen Transport von Gütern ab einer zulässigen Gesamtlast von 2,5 t bis 3,5 t oder ab 3,5 t und den
- den gewerblichen Transport von Personen durch Taxi und Mietwagen oder andere Personenbeförderung außerhalb des Linienverkehrs
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für andere Gewerbe finden Sie hier folgende Regelungen zu erlaubnispflichtigen Gewerben