Abwasseruntersuchung, Bestätigung als Labor in Eigenkontrolle beantragen
Allgemeine Informationen
Antrag auf Bestätigung als Labor für die Untersuchung von Abwässern gemäß Eigenkontrollverordnung (EigenkontrollVO)
Fällt in einem Unternehmen Abwasser an, für das Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor der Vermischung nach Abwasserverordnung bestehen, ist ein amtlich bestätigtes Labor mit den Abwasseruntersuchungen zu beauftragen. Die Bestätigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Rechtsgrundlage
- § 2 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über Art und Häufigkeit der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Eigenkontrollverordnung / EigenkontrollVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 24.10.2022
Voraussetzungen
- variabel
Die Voraussetzungen sind abhängig von Faktoren, wie dem beschäftigten Personal, der Laborausstattung und Analytik sowie der Qualitätssicherung.
Verfahrensablauf
Die Bestätigung nach Eigenkontrollverordnung ist schriftlich bei der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) zu beantragen. Der erforderliche Fragebogen hierzu ist im Internetauftritt des BfUL abrufbar.
- In den regelmäßig angebotenen länderübergreifenden Ringversuchen "Elemente" und "Summenparameter" erfolgt eine fachliche Bewertung.
- Die Bescheinigung werden entsprechend den fachlichen Vorschlägen des BfUL durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erteilt.
- Die jeweils bestätigten Labore sind aus einer Liste im Internetportal des BfUL ersichtlich.
Hinweis: Details zum Verfahrensablauf entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Bestätigung von Laboren" auf der Internetseite des BfUL.
Erforderliche Unterlagen
Fragebogen für Ringversuchsteilnehmer für die Bestätigung von Laboren nach § 2 Abs. 2 Eigenkontrollverordnung
Fristen
Gültigkeit der Bestätigungen: in der Regel bis zur erfolgreichen Teilnahme an den nächsten Ringversuchen
Kosten (Gebühren)
Verfahrensgebühr
Hinweise (Besonderheiten)
Eigenkontrolle in eigener Regie
- Unternehmen, die die Eigenkontrolle in eigener Regie durchführen möchten, beantragen die Bestätigung bei der örtlich zuständigen Wasserbehörde (in der Regel: untere Wasserbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung).
- Zum Nachweis der Voraussetzungen kann ebenfalls der Fragebogen für Ringteilnehmer verwendet werden.
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
- Selbstüberwachung (Eigenkontrolle)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie