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Verwaltungsleistungen von A-Z

Bildungskredit beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zur Studienfinanzierung, KfW-Programm Nr. 173

Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Förderung: den Bildungskredit.

Konditionen

Höhe
monatlich wahlweise EUR 100,00, EUR 200,00 oder EUR 300,00

Höchstbetrag
EUR 7,200

Auszahlung
Ein Teilbetrag in Höhze von EUR 3.600 kann im Voraus gegen Nachweis ausgezahlt werden.

Tilgung

  • erste 4 Anlaufjahre: zins- und tilgungsfrei
  • anschließend monatliche Raten zu EUR 120,00.

Sicherheiten
keine

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Studenten, die ihre Zwischenprüfung bestanden haben
  • Studenten, die in einem konsekutivem Studiengang eingeschrieben sind
  • Schüler, die bereits einen Berufsabschluss haben oder ihn derzeit erwerben

Weitere Voraussetzungen

  • deutsche Staatsbürgerschaft oder
  • ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Ausbildung in Vollzeit
  • Alter zwischen 18 und 36 Jahren

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn mit den erforderlichen Nachweisen an das Bundesverwaltungsamt.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Leistungsbescheid und ein Vertragsangebot der KfW.
  • Den unterschriebenen Vertrag senden Sie an die KfW.
  • Richten Sie im Online-Portal der KfW ein Darlehenskonto ein. Darüber erhalten Sie die Zahlungen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich auf der Seite der KfW und auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes über die notwendigen Formulare, Unterlagen und Nachweise.

Kosten (Gebühren)

  • Antragstellung: keine
  • Kreditzinsen, werden immer zum 01. April und 01. Oktober für das kommende Halbjahr veröffentlicht

Freigabevermerk

Bundesverwaltungsamt; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 15.02.2017

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