Lehrberechtigung als Fluglehrer verlängern
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 24.01.2019
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Allgemeine Informationen
Antrag auf Verlängerung oder Erneuerung einer Lehrberechtigung nach Verordnung (EU) 1178/2011
Wenn Sie eine Lehrberechtigung als Fluglehrer über deren Gültigkeitszeitraum hinaus ausüben möchten, müssten sie bei der zuständigen Landesbehörde die Verlängerung beziehungsweise Erneuerung beantragen. Derartige Lehrberechtigungen sind das Fluglehrer-Zeugnis (FI) und das Zeugnis für Lehrberechtigte für Klassenberechtigungen (CRI).
Weiterführende Informationen
- Luftfahrtpersonal - Ausbildung
Luftfahrt-Bundesamt - Luftfahrtpersonal
Landesdirektion Sachsen
Voraussetzungen
bei Verlängerung der Lehrberechtigung
Mindestens zwei der drei folgenden Voraussetzungen:
- Flugunterricht
- Flugzeugführer FI(A) und Hubschrauberführer FI(H): mindestens 50 Stunden Flugunterricht in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie während der Gültigkeitsdauer der Berechtigung
- Segelflugzeugführer FI(S): mindestens 30 Stunden oder 60 Starts Flugunterricht in Segelflugzeugen oder Reisemotorseglern
- Freiballonführer FI(B): mindestens 6 Stunden Flugunterricht in Ballonen
- Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung
- erfolgreiches Ablegen einer Kompetenzbeurteilung (innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung)
Bei wiederholter Verlängerung muss eine Kompetenzbeurteilung vorgenommen werden
- bei Lehrberechtigung auf Flugzeugen oder Hubschrauber vor jeder 2. Verlängerung
- bei Lehrberechtigung auf Segelflugzeugen vor jeder 3. Verlängerung
bei Erneuerung einer abgelaufenen Lehrberechtigung
Innerhalb von 12 Monaten vor der Erneuerung:
- Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte
- Kompetenzbeurteilung
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Verlängerung schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen ("zuständige Stelle"). Das erforderliche Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 oder über das Portal der Landesdirektion.
- Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag einschließlich Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt sind.
- Ist die Entscheidung positiv, erfolgt die Eintragung in die Lizenz.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Nachweis über die Flugzeit / Starts im Flugunterricht
- Nachweis über die Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte
- Nachweis über die Durchführung einer Kompetenzbeurteilung
Details zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.
Fristen
Gültigkeit der Lehrberechtigung: maximal 3 Jahre
Kosten (Gebühren)
EUR 50,00