Leichenpass beantragen
Allgemeine Informationen
Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- ggf. schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts (bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person)
Kosten (Gebühren)
Leichenpassausstellung: EUR 15,00 bis EUR 50,00 Rahmengebühr
Rechtsgrundlage
- § 17 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz 30.07.2019
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie den Sterbeort ein:
Fristen
keine
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
Formular: -> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung - Antrag