Schäden an Kreisstraßen melden (außerorts und in Gemeinden und Städten bis 30.000 Einwohner)
Allgemeine Informationen
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Kreisstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 23.10.2017
Zuständige Stelle
Landratsamt
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie ein, in oder bei welcher Ortschaft oder Stadt Sie die Schäden festgestellt haben:
Fristen
keine