Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung) gemäß § 25 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Sächs. Landkreisordnung (SächsLKrO)
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 einer Verschiebung der Einführung des § 2b UStG zugestimmt.
Die Erhebung der Umsatzsteuer erfolgt damit erst ab 01.01.2024.