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Absonderung von engen Kontaktpersonen in Kitas und Grundschulen: Wie wird im Vogtland nun vorgegangen?

Datum: 22.11.2021

Das Infektionsgeschehen mit SARS-CoV-2 entwickelt sich auch im Vogtland drastisch. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis steigt weiter und immer häufiger befinden sich auch Kita- und Grundschulkinder unter den nachweislich Infizierten. Aufgrund der rasch ansteigenden Infektionslage musste das Amt für Gesundheit und Prävention zuletzt die Regelungen zur häuslichen Absonderung von engen Kontaktpersonen im Bereich Kita und Grundschule anpassen.

„Unser Amt sondert prinzipiell nur das positiv auf SARS-CoV-2 getestete Kind ab“, so der Sachgebietsleiter des Amtsärztlichen Dienstes, Andreas Lonitz, über das neue „Containment“-Konzept. Seit Freitag, dem 12. November 2021, werden somit keine ganzen Gruppen oder Grundschulklassen als Kontaktpersonen mehr abgesondert. Das ist erweist sich bei den aktuell hohen Infektionszahlen zur Abmilderung der 4. Coronawelle als nicht mehr effektiv. Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten und Grundschulen im Vogtland sind über die nun geltenden Vorgehensweisen bereits schriftlich informiert worden.

Demnach ist das Gesundheitsamt unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn ein Kind in einer Kita oder Grundschule positiv auf das Coronavirus getestet wird oder eine solche Einrichtung trotz eines vorliegenden positiven Tests besucht hat. Der Infektionsfall wird gegebenenfalls auch dem Hort mitgeteilt.

Auch die Sorgeberechtigten des positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Kindes werden über das Testergebnis informiert. Sie werden zudem über ihre Pflichten, das Kind häuslich abzusondern und enge Kontaktpersonen über die Infektion zu informieren, aufgeklärt.

Die Einrichtungen sind allerdings gegenwärtig nicht dazu verpflichtet, der Behörde Listen aller Kinder der betroffenen Gruppen oder Klassen zuzusenden. Die übrigen Kinder können die Kita oder Grundschule weiter besuchen. Dies gilt, sofern ihre Sorgeberechtigten, die ebenfalls Meldung über den aufgetretenen Infektionsfall bekommen, sie nicht als enge Kontaktpersonen einstufen und unverzüglich häuslich absondern.

Die Sorgeberechtigten können die abgesonderten Kinder über das Kontaktformular auf www.vogtlandkreis.de/corona melden.