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Neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung mit Neuerungen und Lockerungen

Datum: 13.01.2022

Gemäß der neuen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung treten für den Vogtlandkreis verschiedene Maßnahmen sowie diverse Lockerungen in Kraft. In diesem Zuge wird der Vogtlandkreis am morgigen Freitag (14.01.2022) aller Voraussicht nach die Bekanntmachung der Unterschreitung des kritischen Inzidenz-Schwellenwertes von 1.500 veröffentlichen. Dieser ist einer der Faktoren, der gemäß der neuen Notfall-Verordnung mit diversen Lockerungen einhergeht. Hinzu kommen sachsenweite Überlastungsstufen der Krankenhäuser bei mehr als 1.300 belegten Betten auf Normal- und 420 Betten auf Intensivstationen für Covid-Patienten.

Damit gelten im Anschluss der morgigen Bekanntmachung für den Vogtlandkreis folgende Regelungen:

2G Plus

Die 2G Plus-Regelung tritt im Bereich der touristischen Übernachtungen, der Gastronomie, im Bereich der Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Sportanlagen und Fitnessstudios in Kraft. Im Zuge des 2G Plus-Konzeptes erhalten Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen können. Die Testpflicht entfällt für Menschen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben sowie für Personen, die erst vor drei Monaten genesen oder doppelt geimpft worden sind. Die Testpflicht gilt für Personen ab der Vollendung des 6. Lebensjahres. Schülerinnen und Schüler sind bis zum 18. Lebensjahr davon befreit, sofern diese einer regelmäßigen Testung in den Bildungseinrichtungen unterliegen.

Gastronomie / Tourismus

Neben dem eingeführten 2G-Plus-Modell werden mit der neuen Notfall-Verordnung die eingeschränkten Öffnungszeiten verlängert. Somit können Gastronomen ab sofort bis 22 Uhr öffnen. Für Außengastronomie gilt das 2G-Modell.

Touristische Übernachtungen sind unter Beachtung des 2G-Plus-Modells wieder zulässig.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Das 2G-Plus-Konzept gilt in Einrichtungen, wie Theatern, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen. Allerdings wird die Anzahl der Besucher in den Räumlichkeiten begrenzt.

Für den Zugang zu Archiven, Bibliotheken und Außenbereichen von botanischen und zoologischen Gärten sowie Tierparks gilt 3G.

Clubs, Bars und Diskotheken bleiben geschlossen. Auch Großveranstaltungen, Feste und Veranstaltungen dürfen weiterhin nicht stattfinden.

Sport

Sportanlagen und Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. In Inneneinrichtungen gilt das 2G Plus Konzept. In Außenbereichen gilt 2G. Eine Kontakterfassung ist auf Außensportanlagen vorgesehen, dies trifft jedoch nicht bei Skiliften zu.

Organisierter Vereinssport kann ohne Personenbegrenzung stattfinden.

Sportveranstaltungen mit Besuchern sind unter 2G Plus möglich, aber auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung. Die zulässige Auslastung darf nicht mehr als 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, höchstens jedoch bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer gleichzeitig oder nicht mehr als 25 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, höchstens jedoch bis zu 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer gleichzeitig betragen.

Dienstleistungen

Geimpfte und genesene Personen können körpernahe Dienstleistungen, wie z.B. den Besuch des Kosmetikstudios wieder in Anspruch nehmen.
Weitere Änderung: Der Friseurbesuch wird nun unter Umsetzung der 3G-Regelung auch nicht vollständig geimpften Personen unter Vorlage eines negativen Corona-Tests ermöglicht. Dies gilt auch bei Überlastungsstufe.
Versicherungsbüros, Reisebüros und Solarien dürfen unter 2G öffnen. Für Bäder und Saunen gilt 2GPlus.
Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, Musik-, Kunst- und Tanzschulen können unter 2G öffnen.

Versammlungen

Mit Unterschreitung der Überlastungsstufe ändert sich ab dem 14.01.2022 die Anzahl zugelassener Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Versammlungen und Demonstrationen. Demnach dürfen 1000 Personen unter Wahrung der Abstandsgebote und Maskenpflicht an Versammlungen ohne Ortsfestigkeit teilnehmen.

Keine Änderungen bei Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel und FFP2-Masken

Die aktuellen Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Unter den Ungeimpften darf sich ein Haushalt weiterhin mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte Personen und Genesene dürfen sich maximal in Gruppen mit bis zu 10 Personen treffen.

Im Einzelhandel bleiben die aktuellen Regeln bestehen. Nur Geimpfte und Genesene dürfen Geschäfte des Einzelhandels nutzen, das gilt nicht für Geschäfte der Grundversorgung.

Auch das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen.

Hotspot-Regelung

Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Vogtlandkreis drei Tage in Folge über 1.500 steigt, entfallen am übernächsten Tag alle Lockerungen, die unterhalb der Überlastungsstufe möglich sein sollen. Außerdem treten dann die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte wieder in Kraft.