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Regelungen im Vogtlandkreis ab 08.03.2021

Datum: 06.03.2021

Auf Grund der hohen Inzidenzlage ist der Vogtlandkreis weiterhin rechtlich gebunden, an zusätzlichen Einschränkungen festzuhalten. So wird es auch ab dem 8. März eine Testpflicht für

a) Frisörbetriebe
b) Fußpflege-Praxen, soweit nicht medizinisch notwendig
c) Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen und vergleichbare Einrichtungen
d) Musikschulen und Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen

geben.

Weiterhin ist die Öffnung und der Betrieb von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ohne pädagogische Betreuung, Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 11 bis 14 und 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugenderholung untersagt.
Sobald die Inzidenz nachhaltig fällt, wird der Landkreis anlassbezogen über weitere Lockerungen nachdenken.
Des Weiteren wird der Vogtlandkreis ab Montag dem Bundestestsystem folgen.
Das heißt allen Vogtländern wird 1x (einmal) pro Woche ein kostenloser Schnelltest angeboten.

Die aktuellen Testzentren im Vogtland finden Sie hier.

Das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesundheit hat heute Nachmittag eine neue Bekanntmachung zur weiteren Schließung von Schulen und Kitas im Vogtlandkreis eingestellt.
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9549

Die aktuellen Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Vogtlandkreis, gültig ab 08.03.2021 finden Sie hier.