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Sicheres Untersuchungssystem schützt Schlachter, Jäger und Verbraucher vor Trichinenbefall von Fleisch

Datum: 15.06.2021

Sie sind kaum sichtbar, für den Menschen jedoch höchst gefährlich. Aufgenommen werden sie beim Verzehr von rohem Fleisch: Trichinellen. Bei diesen (umgangssprachlich Trichinen) handelt es sich um kleine, etwa einen Millimeter lange Fadenwürmer (Nematoden), die im Fleisch bestimmter Tierarten, wie Schweine, Pferde, Wildschweine, Dachse und weiterer in Deutschland nicht so relevanter Tierarten, in verkapselter Form vorkommen.

„Die Übertragung der Parasiten findet zunächst durch Aufnahme von rohem, infiziertem Fleisch der befallenen Tiere statt. So kann die Ansteckung von Schweinen z.B. durch die Aufnahme von infizierten Nagetieren erfolgen“, weiß Dr. Anne Schilder,  Amtsleiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Vogtlandkreises und Amtstierärztin. Sie warnt: „Auch für den Menschen kann der Genuss von rohem oder nicht durcherhitztem Fleisch befallener Tiere gefährlich werden. Die Larven werden über die Nahrung aufgenommen. Im Körper vermehren sie sich im Darm des Menschen, vollführen eine Körperwanderung, dringen in die Muskulatur ein und können sich dort ebenfalls einkapseln. Dort können sie viele Jahre infektionsfähig bleiben.“

Je nach Lokalisation, Alter und Immunität des Menschen können schwerwiegende Erkrankungssymptome bis hin zu Todesfällen auftreten.

Seit der Fertigstellung des Trichinen-Labors in der Oelsnitzer Stephanstraße 9 im Jahr 2016 steht dem amtlichen Untersuchungspersonal dort eine moderne Untersuchungseinrichtung zur Verfügung. Sie ermöglicht das Arbeiten unter besten Bedingungen. (*)

„Bei uns werden mit der rechtlich vorgeschriebenen Verdauungsmethode zentral für den gesamten Vogtlandkreis sowohl für die gewerblichen Schlachtstätten als auch für Jäger untersuchungspflichtige Proben auf Trichinen untersucht“, erklärt Fachassistent Patrick Fücker, der die an das Labor eingesandten Proben untersucht.

Untersuchungspflichtige Tiere

„Zu den untersuchungspflichtigen Tieren gehören all jene, die in den EU-zugelassenen Schlachtbetrieben im Vogtlandkreis geschlachtet wurden – wie etwa Schweine, Pferde. Außerdem bekommen wir Trichinenproben von Wildschweinen und anderen untersuchungspflichtigen Wildarten. Eine Untersuchungspflicht besteht auch für die genannten Tierarten, die im Rahmen einer Hausschlachtung geschlachtet wurden“, so Dr. Anne Schilder.

Geregelter Ablauf sichert Testergebnisse

Das gesamte Testverfahren ist einheitlich geregelt. Die Probenentnahme wird dabei wie bisher in den gewerblichen Schlachtstätten vom amtlichen Tierarzt bzw. amtlichen Fachassistenten durchgeführt. Bei Wildschweinen oder anderem untersuchungspflichtigem Wild wird die Trichinenprobe entweder direkt von speziell geschulten und amtlich beauftragten Jägern oder aber durch amtliche Tierärzte/Fachassistenten entnommen. Dieser Personenkreis verpackt, kennzeichnet und transportiert die Proben zu einem für ihn am nächsten gelegenen der 8 Abholstandorte im Vogtlandkreis.

Die 8 Standorte für die Abgabe von Trichinenproben findet man in Form von „Briefkästen“ in

  • Adorf (am ehemaligen Verkehrsamt, Oelsnitzer Str. 44a),
  • Auerbach (Friedrich-Ebert-Str. 21a Flachbau hinter Gebäude der Strukturfördergesellschaft),
  • Mühltroff (Markt 16 - hinter Rathaus, neben Feuerwehr),
  • Plauen (Reichenbacher Str. 34 — Hintereingang Kfz-Zulassungsstelle),
  • Reichenbach (an der Schlachtstätte Wagner, Zwickauer Str. 293),
  • Schöneck (Kärmerstr. 1 - Innenhof Forstamt),
  • Treuen (Markt 7 - hinter dem Rathaus), oder direkt in
  • Oelsnitz (Stephanstr. 09 - Hintereingang).

Kurierdienst fährt Proben ins Trichinenlabor

Entleert werden die Probenkästen immer montags, dienstags, donnerstags und freitags. Dies übernimmt ein extra dafür beauftragter Kurierdienst, der die Trichinenproben nach Oelsnitz bringt.

An den vorab genannten Tagen findet die Trichinenuntersuchung statt. Über ein speziell eingerichtetes Infoportal auf der Internetseite des Landratsamtes können sich die Jäger über die Ergebnisse informieren, die Schlachtstätten und amtlichen Tierärzte werden per Anruf oder per Fax, in Ausnahmefällen per Post über die Ergebnisse der Untersuchung informiert.

Im Jahr 2020 wurden in der Trichinenuntersuchungsstelle des Vogtlandkreises insgesamt 6238 Hausschweine, 35 Pferde und 3579 Wildschweine auf Trichinen untersucht. Bis Ende April des aktuellen Jahres 2021 haben die Mitarbeiter bereits 3259 Hausschweine, 7 Pferde und 1124 Wilrdschweine untersucht.

Ganz am Rande, aber nicht weniger wichtig: Neben der amtlichen Trichinenuntersuchung erfolgen auch die radiologischen Untersuchungen von Schwarzwild auf Cäsium 137 statt. Hier gibt es die Verpflichtung für Jäger, das im Pflichtuntersuchungsgebiet des Vogtlandkreises erlegte Schwarzwild, vor dem Inverkehrbringen untersuchen zu lassen. So wurden z.B. in 2020 1131, bis Ende April dieses Jahres bereits 396 Proben von Wildschweinen auf eine Cäsium-Belastung untersucht.

(*) Die Untersuchung auf Trichinen im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll verhindern, dass eine Übertragung auf den Menschen stattfindet. Die amtliche Pflicht auf Trichinen zu untersuchen, ist ein unverzichtbarer Bestandteil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Auch wenn diese Parasiten nur noch sehr selten festgestellt werden, zeigen z.B. die Nachweise bei Wildschweinen, die im Landkreis Bayreuth 2016, in der Uckermark 2018 oder im Landkreis Elbe-Elster im Jahr 2019 erlegt wurden, wie wichtig die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung ist.