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Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes
verzeichnet deutlich mehr erteilte Baugenehmigungen

Datum: 04.03.2021

In der unteren Bauaufsicht des Landratsamtes im Vogtlandkreis wurden im vergangenen Jahr 491 Baugenehmigungen
erteilt. Das sind gut zehn Prozent mehr als im Jahr 2019. Nicht dabei sind die Baugenehmigungen der Städte Plauen,
Auerbach, Oelsnitz und Reichenbach, da diese eigene Bauämter unterhalten.  

Die gebührenpflichtige Baugenehmigung muss gemäß § 59 Sächsische Bauordnung beantragt werden bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden oder anderen baulichen Anlagen.

Eine erteilte Baugenehmigung besitzt drei Jahre ihre Gültigkeit. Ist bis dahin der genehmigte Bau nicht begonnen, erlischt sie automatisch. Die Baugenehmigung erlischt ebenfalls, wenn innerhalb der drei Jahre begonnen wird, es jedoch zu einer
längeren Baupause von mindestens einem Jahr kommt. „Ich empfehle in solchen Fällen den Bauherren, dass sie sich
frühzeitig mit uns in Verbindung setzen, um fristgerecht eine Verlängerung zu beantragen, so die Sachgebietsleiterin der
unteren Bauaufsichtsbehörde Andrea Frankenstein.