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Vogtlandkreis erlässt neue Allgemeinverfügung

Datum: 26.02.2021

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erlässt der Vogtlandkreis eine neue Allgemeinverfügung. In dieser ist folgendes geregelt:

  • Die Präsenzbeschulung in der sogenannten Primarstufe (Grund- und Förderschulen), in der Kindertagespflege und der Kindertagesbetreuung wird ausgesetzt. Eine Notbetreuung bleibt entsprechend der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gewährleistet, die entsprechenden Anträge gelten bis auf weiteres fort.
  • In folgenden Einrichtungen muss ab dem 1. März 2021 ein negatives Testergebnis mittels eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorgelegt werden:
      • Frisöre
      • Fußpflege
      • Fahrschulen für Kraftfahrzeuge
      • Musikschulen und Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen

Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss die geltenden Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen.

Einen entsprechenden und kostenlosen Test erhalten die Vogtländer/innen in den bereits bekanntgegebenen Schnelltest-Zentren.

Die Allgemeinverfügung tritt am 27.02.2021 in Kraft.

Landrat Rolf Keil:
„Auch wenn die Umsetzung der Allgemeinverfügung bei vielen Menschen im Vogtlandkreis auf Unverständnis stößt, möchte ich Sie um Ihre Mithilfe bitten. Die Entscheidung, die KITAs und Grund- bzw. Förderschulen im Vogtlandkreis zu schließen, basiert zuletzt auch auf dem aktuellen Infektionsgeschehen in derzeit elf Kindertageseinrichtungen und Schulen im Vogtlandkreis.
Unser Ziel ist eines: Wir müssen die Infektionen dauerhaft senken. Ein Beitrag dafür soll die großangelegte Testung der Bevölkerung sein. Nur so schaffen wir es, auch die symptomlosen Verläufe herauszufiltern. Sicher werden die Zahlen anfangs wieder steigen, langfristig gesehen, werden wir jedoch davon profitieren. Dies ist jedoch nur gegeben, wenn Sie mithelfen. Bitte lassen Sie sich testen!“