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Lockerungen der »Bundesnotbremse« im Vogtlandkreis

Datum: 10.05.2021

Stand: 10.05.2021

Öffnung von Schulen und Einrichtungen zur Kinderbetreuung wieder möglich
Gemäß den Regelungen in der „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ (s.g. Bundesnotbremse) sind im Vogtlandkreis ab dem 12. Mai 2021 die Präsenzbeschulung in Form von Wechselunterricht sowie die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und Kindertagespflegen möglich.
Die sonstigen für den Schul- und Kindertagesbetreuungsbetrieb geltenden gesetzlichen Regelungen und Beschränkungen bleiben unberührt. Für Abschlussklassen und Förderschulen gelten zudem weiter die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt festgelegten Ausnahmen und Sonderregelungen.

Voraussetzung dafür war der 7-Tage-Inzidenzwert, der im Vogtlandkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen Wert von 165 unterschritten hat. Nach diesem Zeitraum sind eine Rückkehr in den Präsenzunterricht (in Form von Wechselunterricht) sowie die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem übernächsten Tag möglich (lt. IfSG).

Lockerungen für den Einzelhandel noch diese Woche möglich
Sollte sich die positive Entwicklung der Inzidenz im Vogtlandkreis weiter fortsetzen und die Marke von 150 an fünf Werktagen in Folge unterschritten werden, könnten am kommenden Freitag, den 14.05.2021 auch Lockerungen im Einzelhandel in Form von „Click & Meet“ möglich sein. Der Vogtlandkreis wird in diesem Fall am morgigen Dienstag eine Bekanntmachung veröffentlichen. Im Rahmen von „Click & Meet“ oder „Terminshopping“ können Geschäfte nach vorheriger Terminbuchung für einzelne KundInnen öffnen. Diese benötigen einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Für bereits Geimpfte oder Genesene entfällt dieser.

Aufhebung der Allgemeinverfügung Alkoholverbot
Im Zuge der Änderungen bzw. des Wegfalls von Regelungen zum Alkoholverbot in der neuen Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung hebt der Vogtlandkreis die Allgemeinverfügung mit Festlegungen zum Alkoholverbot vom 01.04.2021 auf.