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Aktuelles zum Corona-Virus im Vogtland - wir möchten, dass Sie informiert sind!

Stand: 01.03.23, 10:00 Uhr

Corona-Hotline und Kontaktformular

Unsere Corona-Hotline ist zu folgenden Zeiten für Sie da:

Montag - Freitag (9 - 16 Uhr): 03741 300-3570

Oder über die Corona-Kontaktformulare.

Aufgrund des derzeit geringen Infektionsgeschehens werden aktive Coronafälle und Sieben-Tages-Inzidenzen von uns bis auf weiteres nicht mehr aktualisiert.

Diese können Sie weiterhin auf der Webseite des Robert Koch Institutes einsehen: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Volksrepublik China (ausgenommen die Sonderverwaltungsregion Hongkong) ab dem 9. Januar 2023 als "Virusvariantengebiet in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht" gilt. Verbunden mit einer solchen Gebietseinstufung ist eine Nachweispflicht bei Einreise (mittels Nukleinsäurenachweis (PCR) oder PoC-Antigen-Test).

Ein kurzer Hinweis zur Aktualisierung der Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html


Aktuelle Bettenbelegung durch COVID19-Patienten in den sächsischen Krankenhäusern (Bettenindikator)

Aktuelle Regelungen des Bundes

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Schutzmassnahmenaussetzungsverordnung

Aktuelle Regelungen im Vogtlandkreis

Gültig ab 03.02.23, Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 01.02.23

Aktuelle Regelungen des Freistaates Sachsen:

<<< Neu: Verordnung zur Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ab 01.03.23

Isolationspflicht und alle verbliebenen landeseigenen Corona-Regelungen entfallen ab 3. Februar (sachsen.de)

Übersicht der aktuellen Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen zum Coronavirus

Gesundheit & Quarantäne:

Verdacht auf COVID-19?

Wenn Sie den Verdacht haben, an COVID-19 erkrankt zu sein, kontaktieren Sie bitte in jedem Fall zuerst Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder in dringenden Fällen (außerhalb der Sprechzeiten) den telefonischen Bereitschaftsdienst unter Tel.: 116 117.

Was tun bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2? - Eine Orientierungshilfe

Das Gesundheitsamt kann Sie zum Verdacht auf Erkrankung durch das neue Corona-Virus informieren und beraten. Bitte nutzen Sie dafür die geschaltete Corona-Hotline: 03741 300 - 3570 (erreichbar montags bis freitags, 9 bis 16 Uhr).
Die Hauptaufgaben des Amtes bestehen dabei insbesondere in der Erfassung und Dokumentation der Erkrankungsfälle, der Ermittlung von Kontaktpersonen und der Verfügung erforderlicher Absonderungsanordnungen.

Wie können Sie sich vor dem Virus schützen? Am wichtigsten ist das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln.

Jetzt die Corona-Warn-App herunterladen und Corona gemeinsam bekämpfen. Mehr Informationen finde Sie hier

Testergebnis positiv?

In der Teststelle (z.B. Testzentrum oder Arzt) geben die getesteten Bürgerinnen und Bürger eine Mobilfunknummer sowie eine E-Mail-Adresse an. Diese wird dann an das Labor der PCR-Diagnostik – oder bei direkter Übermittlung des Testergebnisses an das Amt für Gesundheit und Prävention übermittelt. An diese angegebene Nummer wird nach Eingang des positiven PCR-Testergebnisses eine SMS versendet. Diese beinhaltet neben einer 9-stelligen TAN einen Link auf die Website https://selbstauskunft.vogtlandkreis.de. Nach erfolgreicher Anmeldung können durch die Bürgerinnen und Bürger per Selbstauskunft persönliche Angaben, Kontaktpersonen, eventuelle Symptome, der Impfstatus uvm. angegeben werden. Sollten Sie keine Handynummer angegeben haben oder das PCR-Ergebnis ausstehend sein, erhalten Sie vorab einen Anruf oder eine Aufforderung zur Mitwirkung, worin ihre 9-stellige TAN und der o.g. Link zur Ergänzung ihrer Daten enthalten ist..

Haushaltsmitglieder, mit denen Sie in den vergangenen zwei Tagen direkten Kontakt hatten, müssen Sie ebenso über Ihr Testergebnis informieren und sich vorsorglich von diesen räumlich und zeitlich trennen. Auch Kontaktpersonen außerhalb Ihres Hausstandes müssen über Ihr positives Testergebnis in Kenntnis gesetzt werden.

Kontaktieren Sie außerdem Ihren Arbeitgeber und teilen Sie diesem mit, dass Sie mit dem Coronavirus infiziert sind. Treten bei Ihnen Symptome auf, entscheidet der Hausarzt über ihre Arbeitsfähigkeit.

Muss ich in Quarantäne?

Hinweise zur Impfung gegen COVID-19

Jetzt impfen lassen!

1. Impfpunkte im Vogtlandkreis

nähere Informationen finden Sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/impfen-in-sachsen-9339.html

2. Weitere Infos


Wer gilt als geimpft, genesen oder getestet?

Mit Wirkung vom 19.3.2022 sind die fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise und wer rechtlich als "vollständig geimpft" bzw. "genesen" gilt, unmittelbar in § 22a Abs. 2 Infektionsschutzgesetz geregelt worden.

Wortlaut im Infektionsschutzgesetz § 22a

Häufig gestellte Fragen

AHA- und L-Regel… Was ist das?

Laut Lothar Wieler, dem Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) gibt es eine einfache Regel im Umgang mit dem Covid-19-Virus. AHA – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske – ist eine leichte Methode, um andere und sich selbst vor einer Infektion zu schützen. Halten sich mehrere Menschen in einem geschlossenen Raum auf, müsse man zudem gut lüften. Daher die L-Regel.

Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

Um die Ausbreitung von Covid-19 zu reduzieren, wird das Tragen einer FFP2 oder OP-Maske im ÖPNV empfohlen. Bitte beachten Sie das jeweilige Hygienekonzept der Einrichtung die Sie besuchen wollen. Unverbindliche Regelübersicht zur Maskenpflicht - Bekanntmachungen zum Coronavirus in Sachsen - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de

Wie bekomme ich mein Genesenenzertifikat?

Der Anspruch ergibt sich aus dem § 22a Absatz 6 IfSG.
Eine Bescheinigung eines digitalen Zertifikates (COVID-19-Genesenenzertifikat) besteht nur gegenüber der zur Durchführung oder Überwachung der Testung berechtigten Person. Nachträglich kann die Bescheinigung auch von jedem Arzt oder Apotheker ausgestellt werden.

Wie werden die Entschädigungsansprüche geregelt?

Nach § 56 IfSG erhält eine Entschädigung in Geld, wer auf Grund dieses Gesetzes als Ansteckungsverdächtiger abgesondert wurde.

Der Antrag ist online über www.amt24.sachsen.de innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach dem Ende der Absonderung bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Im Falle einer Verkürzung der Quarantäne ist dies wahrheitsgemäß im Entschädigungsantrag anzugeben. Andernfalls kann dies strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Im Fall von Kinderbetreuung gemäß § 56 Abs. 1a IfSG hat der Arbeitgeber die Entschädigung für die gesamte Anspruchsdauer auszuzahlen.

Zuständige Behörde: Landesdirektion Sachsen
Referat 21
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz

Betriebe / Unternehmen / Bürger

Informationen für Kunden der Arbeitsagentur/Jobcenter

Um in der aktuellen Situation die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter auf die Bearbeitung von Geldleistungen und die elektronische Kundenberatung. Dadurch entfallen alle persönlichen Gesprächstermine. Alle Anliegen sollen ab sofort weitgehend über die eService-Angebote geklärt werden – online über Smartphone, Tablet oder PC. Ganz individuelle Probleme können telefonisch über die Service-Hotlines geklärt werden – trotz erhöhten Anrufaufkommens. 

Eine Übersicht zu den Kontakten und aktuellen Meldungen der Arbeitsagentur und des Jobcenters Vogtland finden Sie hier.

Informationen für Arbeitgeber

Schule & KITA:

Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas

Die sächsische Staatsregierung hat sich für den Schul- und Kitabetrieb auf einen Fahrplan verständigt, der am 1. März 2022 beschlossen wurde. Nähere Informationen dazu erhlaten Sie unter nachstehendem Link:

Weitere Informationen für Eltern, Lehrer und Schüler

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern

Für den Fall, dass bei Ihrem Kind Krankheits- bzw. Erkältungssymptome auftreten, hat der Freistaat Sachsen einen aktualisierten Leitfaden zum Umgang erstellt.

Diesen finden Sie hier.

Reisen:

Anmeldepflicht

Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen.

Sollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Bitte entnehmen Sie den Hinweisen in der Ersatzmitteilung, wo Sie diese abzugeben haben (z.B. auf Anforderung beim Beförderer oder bei der Bundespolizei). Wenn keine Anforderung zur Abgabe der Ersatzmitteilung erfolgt, sind Sie verpflichtet, entweder die digitale Einreiseanmeldung nach Einreise nachzuholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu übermitteln: Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim

Absonderungspflicht

Die Einreisequarantäne ist bundeseinheitlich geregelt.

Alle Regelungen und Verpflichtungen finden Sie unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Hilfe und Beratung zur Pflege, Einliederungshilfe, Nachbarschaftshilfe:

Hilfe und Beratung zum Thema Pflege

Sie brauchen Hilfe und Beratung zum Thema Pflege?

Das Pflegenetzwerk Vogtlandkreis berät Sie und Ihre Angehörigen unabhängig zu allen Fragen, der Organisation und den Angeboten rund um die Pflege:

Frau Anne-Kathrin Knüpfer

Sozialamt
Beigeordneter/Geschäftsbereich I|Sozialamt
Koordinatorin Pflegenetzwerk

Postplatz 5

08523 Plauen


Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.pflegenetz-vogtland.de.

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Öffnungszeiten!

Informationen zur Nachbarschaftshilfe / Hilfe in Krisenzeiten

Nachbarschaftshilfe

Die Hotline des Sozialamtes unterstützt auch die einzelnen Projekte der Nachbarschaftshilfe. Anfragen von Bürgern, welche keinen Zugang zu den sozialen Medien haben, können bei den Mitarbeitern die entsprechenden Kontaktdaten erfragen. Die Liste umfasst Netzwerke und Einzelpersonen, welche unter anderem beim Einkaufen oder Hund ausführen u. ä. behilflich sind. Erfasst sind auch Gaststätten, die einen Lieferservice außer Haus anbieten.

Brauchen Sie Unterstützung in Ihrem Alltag, dann melden Sie sich!

Ihre Anfragen richten Sie bitte an folgende Kontakte:

per Hotline 03741 300 - 3333
per E-Mail sozialamt@vogtlandkreis.de
per Fax 03741 300 - 4085

Um die Liste tagesaktuell zu führen, bitten wir alle Akteure der Nachbarschaftshilfe unter Angaben von Namen, Telefon und Email Adresse, sich bei uns unter sozialamt@vogtlandkreis.de zu melden. Nutzen Sie bitte ausschließlich die zentralen Kommunikationsmittel und nicht die Durchwahl oder E-Mail der für Sie zuständigen Mitarbeiter, da ein Teil dieser auf Grund der aktuellen Pandemielage nicht im Dienst sind. Beschränken Sie Ihre Anfragen auf das Notwendigste.

Eingliederungshilfe:

Die monatlich laufenden Leistungen der Sozialhilfe, des Wohngeldes und des Erziehungs- und Elterngeldes werden in der Regel auch weiterhin sichergestellt.
Nutzen Sie unsere Hotline, wenn Sie:

  • oder ein angehöriger Leistungen beim Sozialamt beantragt haben und diese dringend benötigt werden
  • Kenntnis von persönlichen Notlagen in ihrem sozialen Umfeld erlangen
  • freiwillige soziale Angebote bereithalten (wie z. B. Tafel, Kleiderkammer, Möbeldienst u. ä.)
  • Arbeitgeber eines ambulanten oder stationären Betreuungs- oder Pflegeangebotes für Menschen mit Behinderung oder älterer Menschen sind

Wir sind für Sie da!

Schnelle Hilfe und Halt in Krisensituationen geben die Ansprechpartner der Hilfetelefone

Das sachsenweite Seelsorgentelefon erreichen Sie unter 0351 / 89 69 28 90
Vom Landeskirchenamt heißt es dazu: „Da eine Seelsorge von Angesicht zu Angesicht in dieser Ausnahmesituation mit ansteigenden Fallzahlen und Einschränkungen in der Begegnung kaum möglich ist, haben sich die bisher 60 erfahrenen Seelsorger und Berater auf dieses Angebot verständigt. Die seelsorgerliche Beratung richtet sich an Erwachsene jeden Alters und Geschlechts, mit oder ohne Kirchenzugehörigkeit…ein abgestimmter interner Dienstplan sorgt für die Besetzung des Telefons“.

Weitere Hilfetelefonnummern sind:

Hilfetelefon für Frauen in Notlagen: 08000 116 016 – www.hilfetelefon.de
Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111 – www.nummergegenkummer.de
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 – www.telefonseelsorge.de
Hilfetelefon für Schwangere in Not: 0800 40 40 020 – www.geburt-vertraulich.de
Elterntelefon: 0800 111 0 550 – www.elterntelefon.info
Hilfetelefon gegen sexuellen Missbrauch von Kindern: 0800 22 55 530 – www.anrufen-hilft.de

Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) - gültig bis zum 23.09.2022

Das SodEG regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise.

Erbringer sozialer Dienstleistungen, die im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus diese Leistungen nicht mehr erbringen können bzw. dürfen und dadurch in finanzielle Schieflage geraten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem SodEG gegenüber dem Leistungsträger zu stellen.

Voraussetzung ist, dass sich die sozialen Dienstleister innerhalb der Antragstellung bereit erklären, ihre Ressourcen anderweitig zur Bekämpfung der Corona-Folgen einzusetzen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen.

Diese Einrichtungen können dann von den Leistungsträgern Zuschüsse von bis zu 75 % der regelmäßigen Einnahmen erhalten.

Der Sicherstellungsauftrag für soziale Dienstleister nach dem SodEG wurde am 18. März 2022 mit dem Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz und weiterer Regelungen erneut verlängert. Er gilt aktuell bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verbunden mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung bis zum 23. September 2022.

Wie wird ein Zuschuss nach dem SodEG beantragt?

Der Antrag auf Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist bei dem Leistungsträger zu stellen, zu dem der soziale Dienstleister in einer Rechtsbeziehung steht.

Da der Vogtlandkreis als Leistungsträger nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern agiert, sollten die Anträge konkret nach Leistungsbereich/Angebot gestellt werden. Das heißt: Bei jeder Antragstellung muss angegeben werden, aufgrund welcher Rechtsbeziehung der Antrag gestellt wird.

Antrag

Schicken Sie die Anträge an den Vogtlandkreis vorzugweise per E-Mail an folgende Postfächer:

E-Mail:

sozialamt@vogtlandkreis.de

jugendamt@vogtlandkreis.de

Alternativ können Sie die Anträge per Post schicken:

Landratsamt Vogtlandkreis
Geschäftsbereich I – Gesundheit, Jugend und Soziales

Postplatz 5
08523 Plauen

Wo finden sich weitere Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Verfahrensabsprachen und ein FAQ zur Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) veröffentlicht.

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Sozialdienstleister-Einsatzgesetz/einsatz-und-absicherung-sozialer-dienstleister.html

Häufig gestellte Fragen

Was ist zur (Wieder-)Aufnahme in Pflegeeinrichtungen zu beachten?

Informationsblatt (Wieder-)Aufnahmen in Pflegeeinrichtungen

Gehöre ich zur Risikogruppe?

Das Risiko eines schwereren Krankheitsverlaufs besteht, wenn Sie über 60 Jahre alt sind. Denn dann reagiert das Immunsystem weniger gut, als bei jüngeren Menschen. Symptome wie Fieber können schwächer auftreten oder sogar fehlen.
Außerdem gehören zu Risikogruppen vor allem Raucher, stark adipöse Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.

Leide ich an Vorerkrankungen?

An Vorerkrankungen leiden vor allem Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Lungen- und/oder Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, Krebserkrankungen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Wie kann ich mich schützen?

Sie sollten vor allem möglichst auf persönlichen Kontakt zur Familie wie den Enkelkindern verzichten. Rufen Sie lieber beim Arzt oder in der Apotheke an, als dorthin zu gehen. Halten Sie vor allem den Mindestabstand von 1,5 Metern ein, achten Sie auf Handhygiene und Husten-Etikette. Außerdem sollten Sie Angebote von der Familie, Freunden oder Initiativen für Einkäufe und ähnliches annehmen.

Wie muss ich mich in Pflegeeinrichtungen verhalten?

In vielen Einrichtungen bestehen zurzeit eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten, wenn nicht sogar Besuchsverbote. So sollen Bewohnerinnen und Bewohner vor Covid-19 geschützt werden. Achten Sie auf eine gute Händehygiene, korrektes Nies- und Husten-Verhalten und einen Abstand von mindestens 1,5 Metern.

Zusätzliche Informationen:

Allgemeine Informationen zu COVID-19

Seit Ende 2019 ist ein Ausbruch mit einem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) bekannt, der zunächst im chinesischen Wuhan beobachtet wurde, sich mittlerweile jedoch in vielen Ländern weltweit verbreitet hat und zu schweren Lungenerkrankungen führen kann. Inzwischen ist er längst auch in der Bundesrepublik Deutschland angekommen und hat zu ersten Todesfällen geführt. Wir als Vogtlandkreis informieren Sie täglich über Aktuelle Corona-Fälle.

Das Gesundheitsamt des Vogtlandkreises weist darauf hin, dass das Risiko einer Ansteckung durch die richtigen Hygienemaßnahmen minimiert werden kann. Besonders ausreichendes Waschen und Desinfizieren der Hände leistet dabei einen entscheidenden Beitrag.
Ausführliche und fachlich fundierte Fakten finden Sie auch auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI). Dies gilt als zentrale Stelle der Bundesregierung für Infektionskrankheiten: 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Und auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt Informationen zur Verfügung:
Erklärvideos Corona-Virus (Quelle: BZgA)

Häufige Fragestellungen zum Corona-Virus (Quelle: BZgA)

Weitere Auskunftsnummern im Landratsamt Vogtlandkreis eingerichtet

Zusätzlich zu der bereits geschalteten Hotline des Gesundheitsamtes Vogtlandkreis (03741 300-3570) wurden folgende weitere Auskunftsnummern der Fachbereiche vom Landratsamt Vogtlandkreis zur Unterstützung beim Umgang mit der Corona-Pandemie und ihren Folgen für das tägliche Leben eingerichtet. Diese sind Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 - 17:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 - 18:00 Uhr erreichbar.


Auskunft für Arbeitgeber zu Unterstützungsmöglichkeiten und Entschädigung:
03741 300-1999

Auskunft für Landwirtschaftliche Unternehmen und Imker zur Absicherung Tierversorgung:
03741 300-3601

Auskunft zur Absicherung der Pflege und Betreuung:
03741 300-1503

Auskunft Veranstaltungen / Einrichtungen:
03741 300-3570  Montag - Freitag (9 - 16 Uhr)

Informationen für Gemeinden:

Formular für die Kontaktdatenerfassung

Aktuelle Informationen gibt es auch über unseren kostenlosen Newsletter:

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