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Lockerungen an Talsperren Pöhl und Pirk


Die Rechtsverordnung des Freistaat Sachsen zum Schutz vor dem Coronavirus inklusive der vorläufigen Ausgangsbeschränkung mit Gültigkeit bis zum 19.04.2020 und die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Vogtlandkreis zur Nutzung der Campingplätze und Bungalowsiedlungen Pöhl und Pirk mit Gültigkeit bis zum 20.04.2020 treten außer Kraft.
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 20.04.2020 zur Kontaktbeschränkung tritt in Kraft.

Die Parkplätze werden ab dem 21.04.2020 wieder geöffnet. Die angemietete Campingparzelle darf nur durch den Mieter inklusive Lebenspartner und Kindern oder mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person wieder betreten werden.
Auch können durch die Mieter und Fremdfirmen notwendige Arbeiten wie Reparaturen, Bautätigkeiten, Pflanzungen usw. im Bereich der Parzelle durchgeführt werden.

Untersagt bleiben weiterhin unter Beachtung der oben genannten Verordnung (Kontaktbeschränkung) die Übernachtung bzw. Beherbergung und der Campingbetrieb. Die zentralen Sanitäreinrichtungen bleiben aufgrund der erhöhten Gefahr der Verbreitung des Coronavirus weiterhin geschlossen.

20.04.2020