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Versand der Abfallgebührenbescheide 2019

 

Das Amt für Abfallwirtschaft informiert:

Der Versand der Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2019 erfolgt später als ursprünglich geplant.

Die Kreisverwaltung hat entschieden, den Bescheidversand auf Anfang Juni 2019 zu verschieben, um die Datengrundlage noch weiter zu verbessern.

Die Abfallgebühren werden mit den Fälligkeiten 28.06.2019 sowie 30.10.2019 festgesetzt.

Bitte sehen Sie davon ab, bereits jetzt anteilige Gebühren zu überweisen. Diese können durch die Kreiskasse nicht zugeordnet werden. Die Folge ist eine aufwendige Prüfung und Erstattung der gezahlten Beträge.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass bereits bestehende Einzugsermächtigungen nicht übernommen werden können. Den Abfallgebührenbescheiden liegen neue, vorgedruckte SEPA-Lastschriftformulare bei, die ausgefüllt werden können.
Im Falle einer dann neu vorliegenden Einzugsermächtigung erfolgt eine Abbuchung jedoch frühestens zur Fälligkeit 30.10.2019.

Zur Fälligkeit 28.06.2019 ist in jedem Fall selbstständig zu überweisen.

Alle weiteren Informationen zur Erteilung einer Einzugsermächtigung finden Sie auf der Rückseite des SEPA-Lastschriftformulars.

Wir danken für Ihr Verständnis.


 

07.05.2019