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Der Schweinepest keine Chance lassen  

Anfang September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Deutschland nachgewiesen. Bei einem toten Wildschwein in Brandenburg nahe der Grenze zu Polen hat sich die Tierseuche bestätigt

Zum Schutz der einheimischen Schweinebestände hat die Sächsische Staatsregierung bereits Anfang 2020 beschlossen, eine Wildabwehrbarriere entlang der deutsch-polnischen Grenze zu errichten. 

Wenn die Afrikanische Schweinepest nach Sachsen und ins Vogtland kommt, sind die wirtschaftlichen Folgen enorm.

Kleine Hobbyhalter sind dann genauso wie die großen Mastbetriebe in ihrem Handeln für mehrere Monate eingeschränkt. Betroffen sind nahezu alle Betriebe, die mit Landwirtschaft zu tun haben.

Aus diesem Grund ist es von enormer Bedeutung, die Afrikanische Schweinepest nicht nach Sachsen und ins Vogtland zu bringen!

Folgendes ist zu beachten:

Bei Kontakt zum Kadaver, müssen Kleidung und Schuhe gründlich gereinigt, ggf. auch desinfiziert werden. Da das Virus bei 56 °C 70 Minuten und bei 60 °C 20 Minuten überlebt, sollten entsprechende Waschprogramme gewählt werden. Weder Wald noch Schweinestall sollten mit ungereinigter Kleidung betreten werden.

  • Wildschweine kennen keine Grenzen, deshalb an Rast- und Parkplätzen Speisereste nur in wildschweinsicheren, verschließbaren Müllbehältern entsorgen oder bis zur nächsten sicheren Entsorgungsmöglichkeit mitnehmen!
  • Wanderer, Pilze- oder Beerensammler, Urlauber oder Pendler sollten idealerweise die betroffenen Regionen jetzt meiden. 

Ihre Mithilfe wird benötigt!                                              

Hinweise des Vogtlandkreises zu den Meldewegen von Kadavern:

  • Bitte melden Sie Wildschweinkadaver umgehend! Bitte wenden Sie sich an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Vogtlandkreis (LÜVA)

Stephanstraße 9

08606 Oelsnitz

Tel.: 03741 / 300-3601

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie das LÜVA über die Rettungsleitstelle Zwickau unter Tel.: 0375 / 19222.

Die Polizeireviere Plauen (Tel.: 03741 / 140) und Auerbach (Tel.: 03744 / 2550) und der für den Fundort  zuständige Jagdausübungsberechtigte sind grundsätzlich zum Vorgehen informiert und nehmen Ihre Meldung entgegen.

Ihre Meldung sollte enthalten:

  • Abschuss-/Fundort des Wildschweins (Geo-Koordinaten) mit genauem Datum
  • Angaben zum Gewicht
  • Mögliche Auffälligkeiten bzw. sonstige Umstände des Abschusses/ Auffindens
30.10.2020