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Vogtlandkreis ordnet  Aufstallung von Geflügel im Risikogebiet an

Bereits am 25.12.2020 wurde in einem Gänsebestand im Landkreis Leipzig die Geflügelpest amtlich festgestellt. Fast 10 000 Tiere mussten daraufhin getötet werden. Schon im Vorfeld dieser Fälle war in Deutschland ein sehr dynamisches Geflügelpestgeschehen zu verzeichnen. Der erste Nachweis in Sachsen erfolgte am 13.11.2020 bei einer Wildente in der Nähe von Torgau.

Nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts ist das Risiko des Eintrages des Virus in die Hausgeflügelbestände durch Wildvögel als hoch zu bewerten.

Deshalb weist das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises auf der Grundlage einer Risikobewertung folgendes Risikogebiet aus

  • Gemeinde Pöhl,
  • Gemeinde Neuensalz und
  • Gebiet der Stadt Plauen mit Bereichen des Stadtteiles Chrieschwitz (Übersichtskarte nebenstehend)  

Es wird eine Allgemeinverfügung erlassen, welche sich an die Geflügelhalter im Risikogebiet richtet. Im ausgewiesenen Risikogebiet muss sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) aufgestallt werden.

Die Anordnung zur Aufstallung bedeutet im Detail, dass Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen Ställen gehalten werden muss. Alternativ ist auch die Haltung von Geflügel in Vorrichtungen mit einem überstehenden, dichten Dach und gegen das Eindringen von Wildvögeln sicheren Seitenbegrenzungen (Volieren) möglich. Damit soll sowohl der direkte Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sowie die Verunreinigung von Einstreu, Tränken und Futter durch virushaltige Ausscheidungen der Wildvögel verhindert werden.

Um eine Einschleppung der Geflügelpest  in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist neben der Aufstallung des Geflügels in den Risikogebieten für alle Geflügelhalter die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig. Futter- und Einstreulager sind vor Wildvogeleinflug und Verunreinigungen zu schützen. Oberflächenwasser sollte nicht zur Tränkung verwendet werden. Personen- und Fahrzeugverkehr sind auf ein Minimum zu beschränken. Ebenso empfiehlt es sich, Schutzkleidung zu tragen und die Schuhe vor Betreten der Stallanlagen  zu wechseln. Vor und nach dem direkten Kontakt mit Geflügel sollte man sich die Hände gründlich waschen.

Beim Auffinden von toten Wildvögeln ist ein direkter Kontakt zu vermeiden. Jäger mit privater Geflügelhaltung sollten sich dem Übertragungsrisiko nach Jagd auf Federwild bewusst sein und der Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen besondere Beachtung schenken.

Alle Geflügelhalter sind in der Pflicht, den Gesundheitsstatus ihrer Tiere regelmäßig und gewissenhaft zu kontrollieren. Bei erhöhten Verlusten von Tieren ist unverzüglich der Tierarzt zu informieren und die Erkrankungsursache abzuklären.

Alle Geflügelhalter im Vogtlandkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises, Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz, Tel. 03741/300-3601 oder unter veterinaeramt@vogtlandkreis.de anzuzeigen.

Die Allgemeinverfügung wird öffentlich über die betroffenen Gemeinden bekannt gemacht, ist auf der Internetseite des Vogtlandkreises unter www.vogtlandkreis.de abrufbar und kann beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises eingesehen werden.

12.01.2021