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Neue Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung: Ausnahmeregelungen für tschechische Pendler

Im Zuge der Anpassung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung (Lesefassung vom 12. Februar 2021; gemäß der Corona-Einreiseverordnung des Bundes) und den damit geltenden Regelungen für Pendler aus Tschechien haben uns mehrere Anfragen vogtländischer Unternehmen erreicht.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Staatsregierung derzeit daran arbeitet, eine entsprechende Ausnahmen-Regelung für bestimmte Berufsgruppen zu finden.
Bislang gelten diese laut der Sächsischen-Corona-Quarantäne-Verordnung, wie folgt:

„…Ausnahmen von der Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Quarantäne gelten bei Einreisenden aus einem Virusvarianten-Gebiet in Sachsen künftig für:

  • Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens (unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen), wenn sie sich täglich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen sowie
  • Beschäftigte in Betrieben der Nutztierhaltung, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Betriebe unverzichtbar sind, wenn sie sich täglich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.

Bestehen bleiben die Ausnahmen von der Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Quarantäne für:

  • Durchreisende, die ohne Aufenthalt den Freistaat durchreisen
  • Transportpersonal wie LKW-Fahrer

Die Beschäftigten in Pflege/Gesundheitswesen und Nutztierhaltung müssen täglich getestet werden. Testungen, die in Tschechien oder Polen durchgeführt wurden, werden anerkannt, wenn diese den durch das Robert Koch-Institut vorgegebenen Anforderungen genügen.
Für die LKW-Fahrer gilt die Einreise-Testpflicht. Diese müssen also bei Einreise einen Testnachweis mitführen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das gilt in gleicher Weise auch für Personen, die ohne Zwischenaufenthalt durch Sachsen durchreisen…“.

Bis morgen (16.02.2021) ist ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag als Nachweis ausreichend.

Für Fragen und weiterführende Auskünfte zu diesem Thema stehen die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung zur Verfügung, erreichbar unter der Hotline für vogtländische Unternehmen: 03741 300-1999 und 300-1076.

Weitere Informationen gibt es auch hier.

Hintergrund:

Mit der Anpassung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung (Lesefassung vom 12. Februar 2021; gemäß der Corona-Einreiseverordnung des Bundes) müssen alle Personen, die aus einem Virusvarianten-Gebiet einreisen möchten, einen negativen Coronatest mitführen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Zudem gilt eine unverzügliche Pflicht für 14 Tage häusliche Quarantäne.


15.02.2021