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Bereits 6.000 Satzungsansprüche in der Schülerbeförderung bearbeitet

Kontinuierliche Bearbeitung sichert reibungslosen Start der Schülerbeförderung im neuen Schuljahr

Wie in den vergangenen Jahren läuft seit Februar beim Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV) die Vorbereitung der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2017/18. Bereits jetzt sind rund 5.500 Bescheide für die Festsetzung des Eigenanteils der Eltern versandt. Insgesamt nehmen in der Region fast 11.000 Jungen und Mädchen Leistungen aus der Schülerbeförderungssatzung in Anspruch. Schon 6.000 Satzungsansprüche wurden bearbeitet.

„Mit dem kontinuierlichen Versand und der Bearbeitung der Bescheide können wir sichern, dass zum Schuljahresbeginn am 7. August alle Schüler die entsprechende Fahrtberechtigung haben“, erklärt ZVV-Geschäftsführer Thorsten Müller. Dazu gehört auch, dass bereits jetzt der Eigenanteil in Höhe von 120 Euro für das gesamte Schuljahr die Rechnung gestellt wird. Zahlungserinnerungen für offene Rechnungen werden erst ab Ende Mai versendet.

Für Schüler, welche das SchülerTicket Vogtland nutzen, kann die Chipkarte im Hintergrundsystem freigeschaltet werden, ohne dass die Eltern oder Schüler weiteres unternehmen müssen. Bis 2015 mussten die Eltern jedes Jahr neu einen eigenständigen Antrag zur Schülerbeförderung für das jeweils nächste Schuljahr stellen. Diese Last ist im Rahmen der jetzt gültigen Satzung weitgehend entfallen. Damit sind die meisten Eltern in Ihrer Mitwirkung erheblich entlastet worden. Wie im vergangenen Jahr müssen jedoch die Eigenanteile gezahlt werden. Die entsprechenden Schreiben gehen seit Februar den Eltern schon zu. „Bei dieser Größenordnung können die notwendigen Formalitäten nicht erst kurz vor Schulbeginn abgearbeitet werden“, so Thorsten Müller.

Für alle Schüler der ersten und fünften Klassen im Schuljahr 2017/18 muss bis Mai ein erstmaliger Antrag eingereicht werden. Der Verband geht von rund 1000 Anträgen aus. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass bei anderen Änderungen zum laufenden Schuljahr, z.B. Namensänderung, Umzug oder Schulwechsel, der ZV ÖPNV Vogtland informiert werden muss.

Mit der Chipkarte des SchülerTicket Vogtland ist wie bei Erwachsenen z.B. mit einer Giro- oder Kreditkarte pflegsam umzugehen, soll es doch auch in kommenden Schuljahren weiter genutzt werden.