Veranstaltungen auf Straßen
Alle Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen einer Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde.
Dazu gehören besonders:
1. motorsportliche Veranstaltungen, bei
- Start/Ziel von 30 Fahrzeugen und mehr am gleichen Platz
- vorgeschriebener Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit
- vorgeschriebener Streckenführung
- der Sieger nach den meist gefahrenen Kilometern ermittelt wird
- vorgeschriebener Fahrzeit
- Durchführung von Sonderprüfungen
- Fahren im geschlossenen Verband
2. Radrennen
- unter der Voraussetzung der Sperrung einer Straße
3. Radtouren
- wenn mehr als 100 Personen teilnehmen
- wenn infolge der Benutzung des überörtlichen Straßennetzes mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist
4.Volksmärsche und Volksläufe
- wenn, mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz beansprucht wird.
5. Laufsport-Wettkampfveranstaltungen
6. Triathlonveranstaltungen oder auch Inlineskatewettkämpfe
7. Umzüge bei Volksfesten, Umzüge aus Anlass sonstiger Feste
8. Durchführung einer "Lichterfahrt", weitere Informationen dazu finden Sie hier
Beantragung
- Bitte beantragen Sie die Erlaubnis für Ihre Veranstaltung zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn
- zum Antrag gehören folgende Dokumente:
- ausgefülltes Antragsformular
- Bestätigung Haftpflichtversicherung
- ausgefüllte Veranstaltererklärung
- ein Beschilderungsplan sofern Straßensperrungen notwendig sind
Die Formulare stehen für Sie zum Download in der Randspalte rechts bereit.
Was Sie noch wissen sollten:
Der Veranstalter hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist mittels bereitgestelltem Formular vom Versicherer zu bestätigen.