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Großraum- und Schwerlastverkehr

Transporte mit Fahrzeugen, die aufgrund ihrer Bauart oder ihrer Ladung die zulässigen Maße und Gewichte der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überschreiten, bedürfen einer Genehmigung.

Sie können bei uns folgende Anträge für einen Großraum - und Schwertransport stellen:

1. Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO

  • Wenn Sie ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination führen möchten, dessen tatsächliche Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die zulässigen Grenzen überschreiten.
  • In diesen Fällen ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr - Zentrale zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung ist in Kopie bei der Antragstellung mit vorzulegen.

 2. Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 und Nummer 2 StVO

  • Wenn Sie eine Ladung mit Überbreite, Überlänge und/oder Überhöhe transportieren möchten.

weiterführende Informationen zum Thema

Unser Tipp:

Nutzen Sie die Möglichkeit der Beantragung mit dem internetbasiertem Computerprogramm VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte). Das spart Ihnen Zeit und Sie können den Status Ihrer Anträge jederzeit verfolgen.

Alles was Sie dazu benötigen ist ein PC mit Internetzugang. Auf der Seite: https://www.vemags.de können Sie einen Zugang für die Nutzung von VEMAGS beantragen und sich registrieren lassen. Sobald Ihr Account dann von der Behörde oder dem Support freigeschaltet ist, können Sie VEMAGS benutzen.