Großraum- und Schwerlastverkehr
Transporte mit Fahrzeugen, die aufgrund ihrer Bauart oder ihrer Ladung die zulässigen Maße und Gewichte der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überschreiten, bedürfen einer Genehmigung.
Sie können bei uns folgende Anträge für einen Großraum - und Schwertransport stellen:
1. Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO
- Wenn Sie ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination führen möchten, dessen tatsächliche Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die zulässigen Grenzen überschreiten.
- In diesen Fällen ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr - Zentrale zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung ist in Kopie bei der Antragstellung mit vorzulegen.
2. Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 und Nummer 2 StVO
- Wenn Sie eine Ladung mit Überbreite, Überlänge und/oder Überhöhe transportieren möchten.
weiterführende Informationen zum Thema
Unser Tipp:
Nutzen Sie die Möglichkeit der Beantragung mit dem internetbasiertem Computerprogramm VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte). Das spart Ihnen Zeit und Sie können den Status Ihrer Anträge jederzeit verfolgen.
Alles was Sie dazu benötigen ist ein PC mit Internetzugang. Auf der Seite: https://www.vemags.de können Sie einen Zugang für die Nutzung von VEMAGS beantragen und sich registrieren lassen. Sobald Ihr Account dann von der Behörde oder dem Support freigeschaltet ist, können Sie VEMAGS benutzen.