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Waffenrecht

Die Waffenbehörde des Vogtlandkreises ist zuständig für die Durchführung des Waffengesetzes und Ihr Ansprechpartner in allen Belangen des Waffenrechts.

Die Aufgaben der Waffenbehörde umfassen dabei insbesondere die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen. Diese Erlaubnisse werden in Form von Waffenscheinen, Waffenbesitzkarten, Schießerlaubnissen oder auch als Herstellungs- und Handelserlaubnis erteilt.

Weiterhin überwacht die Waffenbehörde die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften, beispielsweise die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Waffen und der dazugehörigen Munition sowie die Genehmigung und Überwachung von Schießstätten.

Weiterführende Informationen und Vordrucke: