Aufgaben der Betreuungsbehörde
- Hilfe, Unterstützung und Beratung für gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigte, vertretende Ehegatten sowie betreute Menschen
- Informationen zu betreuungsrechtlichen Fragen, insbesondere zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und rechtlicher Betreuung
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen
- Vermeiden einer Betreuung durch Vermittlung anderer Hilfen
- Betreuungsgerichts- und Vollzugshilfe für Betreuungsgerichte
- Führen von Behördenbetreuungen
- Gewinnung von ehrenamtlichen oder beruflichen Betreuern