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Wo und wie wird Ausbildungsförderung beantragt?

Die Ausbildungsförderung soll schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beantragt werden, die bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich sind.

Die Ausbildungsförderung ist bei dem jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu beantragen.

In der Regel ist zuständig für

• Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der der Auszubildende immatrikuliert ist,
• Auszubildende an Abendgvmnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
• alle anderen Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der kreisfreien Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Antragstellung erbracht. Anträge sind deshalb entsprechend früh zu stellen.

Weitere Informationen, Informationsbroschüren und Anträge sind im Amt für Ausbildungsförderung erhältlich.

Informationen und die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie auch vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter folgender Adresse im Internet:

https://www.bafoeg-digital.de/

In unserem Amt für Ausbildungsförderung können Sie folgende Leistungen beantragen:

Ausbildungsförderung für Schüler an Oberschulen, Gymnasien und Fachschulen

Ausbildungsförderung für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und höhere Fachschulen