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  • Hier ist Vorsicht angebracht!

    Hier ist Vorsicht angebracht!

    Mitarbeiter der Glitzner Entsorgung GmbH verschließt Behälter mit Schadstoffen.
  • Alles fest verschlossen!

    Alles fest verschlossen!

    Behälter für Schadstoffe

Problemabfälle (Schadstoffe)

Problemabfälle (meistens sogenannte gefährliche Abfälle) beinhalten chemische Substanzen, die bei Kontakt oder Aufnahme eine Gefahr für Menschen, Tiere und Pflanzen darstellen können. Ihre Entsorgung unterliegt daher besonderen Überwachungspflichten.

Übersicht der Standplätze der mobilen Schadstoffsammlung

Bitte klicken Sie auf eines der Symbole in der Karte, um mehr zu erfahren! Bei den blauen Symbolen handelt es sich um die Sammlung im Frühjahr und bei den rosa Symbolen um die im Herbst.


Häufig gestellte Fragen

Was gehört zu den Problemabfällen?

Problemabfälle sind insbesondere:

  • Farb- und Lackreste (wenn ausgehärtet, dann Restabfall),
  • Pkw-Batterien, die nicht an den Handel zurückgeführt werden können,
  • quecksilberhaltige Thermometer und Geräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
  • Säuren, Laugen, Hobby-, Labor- und Feinchemikalien, Chemikalien aus dem Fotobereich,
  • Haushaltsbatterien, Akkus,
  • Spachtelmasse, Lösungsmittel und Verdünner, Altmedikamente,
  • Schädlings- und Unkrautvernichtungsmittel, Pflanzen-, Holz-, Frost- und Unterbodenschutzmittel, Klebstoffe,
  • Spraydosen mit Restinhalten.

Was gehört nicht zu den Problemabfällen?

Von der Problemabfallsammlung ausgeschlossen sind zum Beispiel:

  • Altreifen,
  • Kühlgeräte, defekte und unverschlossene Verpackungen,
  • asbesthaltige Materialien und Asbestabfälle, Dachpappe,
  • Baustyropor,
  • Druckgasflaschen, ausgehärtete Farbreste, infektiöse Abfälle wie Einwegspritzen,
  • leere Behälter von Spül- und Waschmitteln,
  • Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Kampfmittel, radioaktive Stoffe,
  • produktionsspezifische Abfälle,
  • verwertbare Abfälle aus Glas, Papier, Metall und Kunststoff,
  • vollständig entleerte Sprayflaschen wie Deosprays (in den gelben Sack/die gelbe Tonne).

Wo können Problemabfälle entsorgt werden?

Die Entsorgung von Problemabfällen ist in Kleinmengen ganzjährig auf den kommunalen Wertstoffhöfen beziehungsweise den kommunalen Annahmestellen möglich.

Eine Abgabe ist an folgenden Wertstoffhöfen sowie Annahmestellen möglich:

  • Wertstoffhof Falkenstein
  • Wertstoffhof Oelsnitz
  • Wertstoffhof Plauen
  • Wertstoffhof Schneidenbach (nur donnerstags ab 09:00 Uhr)

Zusätzlich kann die Abgabe am sogenannten Schadstoffmobil erfolgen.

Was muss ich bei der Abgabe beachten?

Abgabe am Wertstoffhof

  • Die Annahme erfolgt nur in haushaltsüblichen Arten und Mengen (maximal 20 Kilogramm im Quartal).
  • Gesamtmenge maximal 20 Kilogramm pro Anlieferung
  • Es werden nur Gebindegrößen bis maximal 20 Liter angenommen.
  • Annahme in auslaufsicheren Gefäßen (möglichst Originalgebinde)
  • Anlieferung nur unter Vorlage des Personalausweises bzw. bei Gewerben u. ä. Angabe der Firmenanschrift oder des Sitzes
  • Bei Anlieferung für Dritte ist zusätzlich eine Originalvollmacht und eine Personalausweiskopie des Berechtigten (Einwohner, Gewerbetreibende) vorzulegen.

Abgabe am Schadstoffmobil

Die Annahmebedingungen entsprechen denen am Wertstoffhof. Weiterhin ist Folgendes zu beachten:

  • Am Schadstoffmobil können zu den festgelegten Zeiten Kleinmengen aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben kostenlos abgegeben werden.
  • Problemabfälle sind getrennt und in verschlossenen Gefäßen (möglichst den Originalgefäßen) dem Annahmepersonal zu überlassen. Über den Gefäßinhalt ist Auskunft
    zu geben.
  • Das unbeaufsichtigte Abstellen der Problemabfälle am Schadstoffmobil oder dessen Stellplatz ist nicht gestattet (ordnungswidrig).
  • Die Zufahrt und Stellfläche des Schadstoffmobiles ist freizuhalten.
  • Im Umkreis von 5 Metern um das Schadstoffmobil sind Rauchen und Umgang mit offenem Feuer verboten!

Was, wenn einmal größere Mengen Problemabfälle entsorgt werden müssen?

Bei größeren Mengen oder Gebinden ist eine privatrechtliche (kostenpflichtige) Entsorgung möglich. Hierfür wenden Sie sich an die:

Glitzner Entsorgung GmbH

Weißensander Weg 8
08468 Reichenbach im Vogtland

Was mache ich mit anderen gefährlichen Abfällen, die nicht über die kommunale Sammlung entsorgt werden können?

Gefährliche Abfälle, die von der kommunalen Schadstoffsammlung/-annahme ausgeschlossen sind, müssen bei zertifizierten Fachbetrieben entsorgt werden. Häufig fallen solche Abfälle bei Baumaßnahmen an, zum Beispiel Asbest, Mineralwolle, Dachpappe.

Wir haben eine kleine Übersicht vorbereitet, in welcher eine Reihe von Entsorgern aufgeführt ist, die bestimmte gefährliche Abfälle annehmen und/oder als Containerdienst entsorgen.

Fachbetriebe für gefährliche Abfälle