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Informationen für Imker:
Amerikanische Faulbrut - Sachsenweites Monitoring 2019 - 2022 und die Fortführung 2023 - 2026

Im Freistaat Sachsen wurde vom 01. Februar 2019 bis zum 31. Dezember 2022 ein amtliches Monitoringprogramm zur Bewertung der Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen durchgeführt. Die Fortführung des Monitorings in den Jahren 2023 - 2026 wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt festgelegt.

Die für die sächsischen Imker rechtsverbindliche Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen finden Sie hier auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen..

Im Rahmen des amtlichen Monitoringprogrammes entstehen dem Imker sowohl für die Probenahme als auch für die Untersuchung der Proben keine Kosten.
Hingegen haben die Imker die Probenahme zu dulden und müssen mitwirken.

Das Monitoring ist in Sachsen weiterhin so konzipiert, dass pro Jahr jeweils ein Viertel aller Bienenhaltungen durch amtlich beauftragte Bienensachverständige oder amtliche Tierärzte beprobt wird. Als Probenmaterial werden Futterkranzproben oder Gemüllproben entnommen.

Die im Jahr 2023 zu beprobenden Imker werden durch unser Amt schriftlich aufgefordert, sich mit dem jeweils zugeordneten Bienensachverständigen zwecks Terminabstimmung in Verbindung zu setzen.

Die Bienensachverständigen erhalten von uns alle benötigten Probenutensilien (Holzspatel, Handschuhe, Probengefäße, Aufkleber, Untersuchungsaufträge, Abrechnungsbogen für die Tierseuchenkasse, Probenliste mit den zu beprobenden Bienenständen).
Diese Materialien liegen im LÜVA Vogtlandkreis in 08606 Oelsnitz, Stephanstraße 9, für die Bienensachverständigen zur Abholung bereit.

Die Probenahme des Monitorings kann mit einer zusätzlichen klinischen Untersuchung auch für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung verwendet werden. Die Imker stimmen dies mit dem Bienensachverständigen ab.


Ihr Team Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Vogtlandkreis


Oelsnitz, 20.12.2022