Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie im Vogtlandkreis
Wichtiger Hinweis:
Die 2. Förderperiode des Bundesprogramms Demokratie leben! endete am 31.12.2024.
Derzeit können wir leider noch keine Auskunft geben, ob und wann eine Fördermöglichkeit über das Bundesprogramm Demokratie leben! im Vogtlandkreis besteht. Bitte sehen Sie deshalb aktuell von Anfragen oder Antragstellungen ab. Wir informieren Sie hier auf der Website, sobald uns neue Informationen vorliegen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Förderung durch die Partnerschaft für Demokratie im Vogtlandkreis
Mit der Partnerschaft für Demokratie im Vogtlandkreis (PfDV) fördert der Vogtlandkreis schon seit 2015 zivilgesellschaftliche Initiativen sowie engagierte Einwohnerinnen und Einwohner, die sich für die Stärkung von Demokratie, gegenseitigem Respekt und Weltoffenheit im Vogtlandkreis einsetzen. Mit der PfDV beteiligt sich der Vogtlandkreis am Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Jugend und Senioren.
Der Begleitausschuss (BGA), dem VertreterInnen der Zivilgesellschaft sowie Vereine/Verbände und Ämter der Landkreisverwaltung angehören, entscheidet der Höhe und der Sache nach.
Das durch Mehrheitsbeschluss gefasste Fördervotum wird an den Vogtlandkreis weitergeleitet. Für die kommunalen Mittel der Partnerschaft für Demokratie im Vogtlandkreis hat das federführende Amt und der Landrat ein haushalterisches Vetorecht sowie das Letztentscheidungsrecht.
Der Vogtlandkreis bescheidet auf der Grundlage der Beschlüsse des Begleitausschusses die Zuwendung.
Die interne Koordinierungsstelle berät Sie gerne schon vor der Antragstellung. Auch für weitere Fragen und Antworten zum Förderverfahren können Sie sich gern an uns wenden.
Wir bitten um Beachtung:
- Verfahrenshinweise bei Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (siehe auch Dokumente in der Randspalte).
- Antragsfristen
- Datenschutzrechtliche Hinweise (Datenschutzgrundverordnung)
- Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm „Demokratie leben!“
- Merkblatt Reisekosten im Bundesprogramm "Demokratie leben"
Bitte stellen Sie Ihre Anträge RECHTZEITIG, Mikroprojektanträge sollten mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei uns zur Prüfung vorliegen!
relevante Bundesgesetze:
- Richtlinie zur Förderung von Projekten der Demokatieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie Demokratie leben!)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Bund (ANBest-P)
- Bundesreisekostengesetz 26.05.2005
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) gültig ab 01.05.2019
- Richtlinie des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (RL-KJP) 29.09.2016