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Radon, Licht, Erschütterungen

Radon

Radon-Vorsorgegebiet

In Radonvorsorgegebieten  müssen ab dem 31. Dezember 2020 besondere Pflichten zum Schutz vor Radon beachtet werden. Die diesbezügliche Allgemeinverfügung wurde am 3. Dezember 2020 durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie veröffentlicht (Sächsisches Amtsblatt Seite 1362 fortfolgende).

Weitere Informationen finden Sie im Geoportal des Vogtlandkreises und unter www.strahlenschutz.sachsen.de


Licht

Kunstlicht im Außenbereich ist aus dem heutigen Alltagsgeschehen nicht mehr wegzudenken.

Es vermittelt uns Sicherheit und Wohlstand. Doch bringen die Lichtemissionen der Moderne auch negative Begleiterscheinungen mit sich:



Ebenso wie Lärm und Abgase kann auch das von Außenbeleuchtungen an Straßen und Gebäuden ausgehende Licht - je nach Art, Ausmaß oder Dauer - eine erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft darstellen.

Licht emittierende Anlagen müssen deshalb so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen dem Stand der Technik gemäß verhindert oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Doch objektiv zu beurteilen, ab wann Licht als Belästigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 3 Abs. 1) gilt, ist aufgrund zahlreicher subjektiver Merkmale meist schwierig. Hier hilft die Licht-Leitlinie, Lichteinwirkungen neutral und sachlich zu beurteilen. Das gilt auch für Anlagen, die nicht dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen.

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Rechtsgrundlagen

Erschütterungen

Unter Erschütterungen werden durch Körperschall verursachte mechanische Schwingungen verstanden. Je nach deren Schwingungsamplitude und Frequenzinhalt können Menschen durch sie belästigt oder gesundheitlich beeinträchtigt werden. Gebäude können geschädigt, sensible Geräte gestört werden. Besonders wenn Erschütterungen im Wohnbereich auftreten, kann es bereits ab Überschreitung der Fühlschwelle zu Belästigungen kommen.

Ursachen für Erschütterungen

  • Industrielle oder gewerbliche Herkunft, zum Beispiel:
    Pressen, Schmiedehämmer, Stanzen, Verdichtungsgeräte, Webstühle, Sägegatter, Rüttelanlagen, Blockheizkraftwerke
  • Baustellen, zum Beispiel:
    Vibratoren, Sprengungen
  • Verkehr, vor allem Schienenverkehr

Messung, Beurteilung, Verminderung

Grundlage für die Ermittlung von Schwingungsgrößen sowie Einwirkungen auf bauliche Anlagen und den Menschen bildet die DIN 4150 -1 bis 3.

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Messung und Bewertung durch

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

    Referat 52 | Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm

    Postfach 540137
    0311 Dresden