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Bienenwanderung

§ 5 der Bienenseuchen-Verordnung regelt das Vorgehen wie folgt: 

Sollten Sie mit Ihren Bienen aus einem anderen Landkreis an einen Standort im Vogtlandkreis wandern, ist uns eine Bescheinigung vorzulegen, aus der hervor geht, dass Ihre Bienen frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt. Wir behalten diese Bescheinigung für die Dauer des Aufenthalts im Vogtlandkreis ein. Wir tragen in dieser Bescheinigung den Ort, den Beginn und das Ende der Wanderung ein und händigen Ihnen diese wieder aus, sobald die Bienenvölker wieder aus dem Vogtlandkreis verbracht werden. 

Für Rückfagen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.