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Verwaltungsleistungen

Außergerichtliche Schuldenbereinigung für Verbraucher

Allgemeine Informationen

Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzadverfahrens nach § 305 Insolvenzordnung (InsO)

Sind Sie privat in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sodass Sie Ihre Schulden jetzt oder in Kürze nicht mehr bezahlen können, sollten Sie die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz erwägen. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das für Sie als nicht selbstständig tätige Privatperson infrage kommt.

Voraussetzung für das Verfahren ist, dass Sie zuvor versucht haben, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern* zu einigen.

Reichen Sie einen Insolvenzantrag nur ein, wenn Ihnen ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin, eine andere geeignete Person oder geeignete Stelle bescheinigt, dass eine außergerichtliche Schuldenbereinigung nicht möglich ist.

Hinweis: Auch nach beendeter selbstständiger Tätigkeit kann Verbraucherinsolvenz für Sie in Frage kommen - erkundigen Sie sich darüber bei Ihrer anwaltlichen Vertretung oder bei einer anerkannten Beratungsstelle.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Anerkannte BeratungsstelleN

  • eine geeignete Stelle Ihrer Wahl (gemäß Sächsisches Ausführungsgesetz zu § 305 InsO)
  • eine geeignete Person (Vertreter der rechts- und steuerberatenden Berufe)

Voraussetzungen

Es besteht oder droht Zahlungsunfähigkeit.

Antragsberechtigte

  • nicht selbstständig tätige natürliche Personen (einschließlich Minderjähriger) und deren gesetzlichen Vertreter
  • ehemalige Selbstständige in überschaubaren Vermögensverhältnissen
    (weniger als 20 Gläubiger, keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen wie vorenthaltene Sozialabgaben oder Löhne)

Verfahrensablauf

Beratung und Hilfe

Wenden Sie sich zur Unterstützung beispielsweise an die Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens oder an eine anerkannte Beratungsstelle. Die sogenannten geeigneten Personen und Stellen sind nach dem Gesetz befugt, das eventuelle Scheitern des Einigungsversuchs zu bescheinigen.

Hinweis: Schließen Sie in Ihrem eigenen Interesse alle Gläubiger in den Schuldenbereinigungsplan ein.

Schuldenbereinigungsplan erstellen

  • Schlüsseln Sie detailliert Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf.
  • Bitten Sie dazu Ihre Gläubiger um eine aktuelle Forderungsaufstellung, gegliedert nach Hauptforderung, Kosten und Zinsen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie erwägen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Ihre Gläubiger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die Forderungsaufstellung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  • Vergleichen Sie, ob alle Forderungen zutreffen. Versuchen Sie, Unstimmigkeiten gegebenenfalls mit Hilfe Ihres Rechtsbeistandes auszuräumen.
  • Arbeiten Sie unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Möglichkeiten einen außergerichtlichen Tilgungsplan aus. Auch hier erhalten Sie Hilfe von der Beratungsstelle, einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
  • Übersenden Sie den Tilgungsplan mit der Bitte um Stellungnahme an Ihre Gläubiger. Setzen Sie eine angemessene Frist mit dem Hinweis, dass eine fehlende Rückmeldung gleichbedeutend mit einer Ablehnung ist und Sie in diesem Fall bei Gericht Insolvenzeröffnung beantragen.
  • Bei einzelnen Vorbehalten erhalten Sie die Zustimmung möglicherweise mit einem modifizierten Plan.

Stimmt auch nur einer der Gläubiger nicht zu oder meldet sich nicht, gilt der Plan als gescheitert.

Zustimmung und Schuldentilgung

Soweit alle Gläubiger Ihren Vorschlag ausdrücklich billigen und Ihnen die schriftlichen Zustimmungen vorliegen, gilt der Schuldenbereinigungsplan als genehmigt und das Verfahren ist beendet.

Sie müssen nun die in dem Plan aufgeführten Zahlungspflichten erfüllen. Darüber hinausgehende Forderungen können die einbezogenen Gläubiger Ihnen gegenüber nicht mehr erheben.

Erforderliche Unterlagen

  • Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und Einkommens (Vermögensverzeichnis)
  • Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts dieses Verzeichnisses (Vermögensübersicht)
  • Verzeichnis der Gläubiger und ein Verzeichnis deren Forderungen
  • Tilgungs- und Zahlungsplan

Vordrucke für die Verzeichnisse enthält der Insolvenzantrag.

Fristen

Sollten Sie einen Insolvenzantrag stellen, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Eröffnungsantrag erfolglos eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern versucht haben.

Kosten (Gebühren)

  • Kosten der anwaltlichen Vertretung: aufwandsabhängig nach Einzelfall (Erkundigen Sie sich hierzu vorab in der Rechtsanwaltskanzlei)
  • Hilfeleistung durch eine Beratungsstelle: in der Regel kostenfrei

Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung, die Sie wegen Ihrer Vermögenssituation nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit einer staatlichen Beratungshilfe.

 

Hinweis: Das für die Gewährung eines Beratungshilfescheins zuständige Amtsgericht gewährt die Beratungshilfe nur, wenn nicht eine anderweitige Hilfemöglichkeit zumutbar ist. Dies kommt in Betracht, wenn es in der Nähe Ihres Wohnortes eine kostenfreie anerkannte Beratungsstelle gibt.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 30.10.2023