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Verwaltungsleistungen

Aussteigerprogramm Sachsen, Teilnahme

Allgemeine Informationen

Das Aussteigerprogramm Sachsen ist ein gemeinsames Projekt des Landespräventionsrates im Freistaat Sachsen mit nichtstaatlichen Organisationen. Ziel der Unterstützung ist es, Aussteigern ein Leben in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft ohne jede Einflussnahme extremistischer Gruppen oder Handlungszusammenhänge zu ermöglichen.

Angeboten wird Ausstiegswilligen eine qualifizierte Hilfestellung, zum Beispiel bei:

  • der Abkehr von extremistischen Gruppen,
  • der Überwindung von Problemen (Schule, Arbeit, Wohnung, Sucht, Schulden),
  • der Veränderung des sozialen Umfeldes,
  • bei Kontakten mit Behörden und Beratungseinrichtungen sowie
  • in Sicherheitsfragen und Gefährdungssituationen.

Die Aussteiger werden beraten, betreut und unterstützt, unabhängig davon, ob jemand mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, bereits verurteilt wurde, in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt einsitzt, der Bewährungshilfe unterliegt oder sich in einem laufenden Strafverfahren befindet.

Darüber hinaus können sich Rat suchende Familienangehörige, Freunde und Vertrauenspersonen der Betroffenen an das Programm wenden.

Voraussetzungen

Sie haben oder eine Ihnen bekannte Person hat den ernsthaften Willen, die Zugehörigkeit zu einer extremistischen Szene zu beenden und Sie suchen hierbei die professionelle Unterstützung des Aussteigerprogramms Sachsen in lebenspraktischen Fragestellungen.

Verfahrensablauf

Sie möchten einer extremistischen Szene den Rücken kehren oder kennen jemanden, der dies machen sollte, dann rufen Sie die Telefonhotline an oder schreiben Sie dem Aussteigerprogramm Sachsen. Dort werden Sie beraten und erhalten Unterstützung für ein weiteres Vorgehen. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt!

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

keine

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Alle Absprachen werden zwischen den Ausstiegswilligen und den Beratern der nichtstaatlichen Organisationen verbindlich vereinbart. Dazu gehören unter anderem Aspekte des Datenschutzes, des Gewaltverzichts und der ernsthaften Distanzierung von der extremistischen Szene.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 04.07.2022

Weitere Informationen

Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt!
*) Verbindungskosten lt. Preisliste Ihres Telefonanbieters