Inhalt

Ist Ihr Arbeitgeber* zahlungsunfähig und kann Ihnen deshalb Ihren Lohn beziehungsweise Ihr Gehalt nicht mehr bezahlen? Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Agentur für Arbeit bei einem Insolvenzereignis ausstehende Entgeltansprüche in Form von Insolvenzgeld.

Achtung! Wenn Sie nicht direkt im Anschluss eine neue Arbeit aufgenommen haben, sollten Sie sofort die Agentur für Arbeit aufsuchen, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort können Sie sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren bereits eröffnet worden ist.

Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsleistung und ohne Lohnzahlung fortbesteht, können Sie in diesem Fall Arbeitslosengeld beziehen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.