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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Berechtigung zum Führen eines Luftfahrzeugs nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Um ein Luftfahrzeug führen zu dürfen, müssen Sie über die entsprechende Erlaubnis verfügen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Prüfung können Sie eine Privatpilotenlizenz für die jeweilige Luftfahrzeug-Kategorie erwerben.

Der Erwerb einer Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen erfordert eine theoretische und praktische Ausbildung. Die Ausbildung kann nur bei einer genehmigten oder erklärten Ausbildungsorganisation (sogenannte Flugschule) durchgeführt werden. Es werden Kenntnisse in Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde sowie Navigation und praktische Fertigkeiten vermittelt. Erst nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung wird die Erlaubnis erteilt.

Andere Zuständigkeiten

Die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer sowie die Erlaubnisse für Luftsportgeräte (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) fallen nicht in die Zuständigkeit der Landesluftfahrtbehörden. Hier sind folgende Stellen zuständig:

  • das Luftfahrt-Bundesamt für Verkehrs-/Berufsluftfahrzeugführer
  • die Luftsportverbände für die Luftsportgeräte