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Mietspiegel nach § 558 c und § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Mietspiegel werden beispielsweise zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens des Vermieters* herangezogen.

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist hingegen ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretung der Mieter und Vermieter anerkannt worden ist.

Aktualisierung des Mietspiegels

  • Einfache Mietspiegel werden in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert.
  • Qualifizierte Mietspiegel sind nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion