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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Modernisierung überbetrieblicher Bildungsstätten nach der Richtlinie "Berufliche Bildung", Teil B.I Verbundausbildung, Nr. 05083

Gefördert wird die Modernisierung bestehender überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS), die der überbetrieblichen Aus- und Fortbildung dienen. Dazu zählen insbesondere:

  • der notwendige Umbau von Gebäuden
  • Ersatz- und Ergänzungsausstattungen von Werkstätten

Ziel der Förderung ist es, durch anspruchsvolle überbetriebliche Angebote die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten kleiner und mittlerer Betriebe zu ergänzen.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe
grundsätzlich 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Summe aller öffentlichen Zuschüsse pro Vorhaben auf 80 % dieser Ausgaben begrenzt)

Umfang

  • zuwendungsfähig sind vorrangig Investitionsausgaben
  • bei Entwicklung zu Kompetenzzentren auch Personal- und Sachausgaben im Zeitraum von bis zu vier Jahren

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.