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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV), Nr. 01010

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit diesem Förderprogramm Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge. Die Zuschüsse sollen der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen.

Konditionen

Form der Zuwendung
nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss

Regelförderquote
je nach Projekt

Höchstbetrag

  • Fahrzeuge:
    • bis zu 40 %
    • mit barrierefreier Ausstattung: bis zu 50 %
  • Infrastrukturmaßnahmen: 75 %
  • in begründeten Einzelfällen: 90 %

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.