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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Promotionen gemäß der ESF-Förderrichtlinie "Hochschule und Forschung", Teil II.A Promotionen, Nr. 07471

Für Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Promotionen können Hochschulen im Freistaat Sachsen auf Antrag Zuschüsse erhalten.

Ziel der ESF-Projektförderung "Promotionen"  ist es, individuelle Bildungspotenziale auszuschöpfen, um die Innovationskraft im Freistaat Sachsen zu stärken. Akademische Fachkräfte sollen durch die Qualifikation im Rahmen einer Promotion verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft erlangen.

Welche Promotionen werden gefördert?

Industriepromotionen

Industriepromotionen weisen ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten mit Sitz im Freistaat Sachsen und sächsischer Hochschulen auf. Für die Förderung von Industriepromotionen ist eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens 850,00 Euro pro relevanter Promotion und Monat erforderlich. Der Entwurf einer Finanzierungsvereinbarung zwischen den beteiligten Dritten und dem Antragssteller, die eine entsprechende Zusage der beteiligten Dritten enthält, ist mit der Antragstellung vorzulegen.

Landesinnovationspromotionen

Bei Landesinnovationspromotionen wird zu Themen geforscht, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen. Für die Förderung von Landesinnovationspromotionen ist mit der Antragstellung eine Begründung des Antragstellers zum besonderen Interesse des Freistaates Sachsen am Forschungsthema und zu den erwarteten Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt vorzulegen.

Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere

(auch in Kombination mit einer der vorgenannten)
Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere dienen der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit. Bei der Förderung von Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere werden als familienbedingt Unterbrechungen von mindestens sechs Monaten zur Wahrnehmung der Elternzeit sowie zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger angesehen.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

Promotionsstipendium als Beitrag zum Lebensunterhalt:

  • für Industriepromotionen - EUR 850,00 pro Monat
  • für Landesinnovationspromotionen und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere - EUR 1.700 pro Monat
  • Kinderzulage für jedes Kind, für das die geförderte Person (Promovend/-in) Kindergeld bezieht - EUR 100,00 monatlich

Verwaltungskostenpauschale in Form einer Pauschalfinanzierung, gestaffelt nach Anzahl der Stipendien

Bezugsdauer
bis zu vier Jahre

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.