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Sofern Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich persönlich arbeitslos melden.

Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen. Ihre Meldung zählt dabei gleichzeitig als Beantragung von Arbeitslosengeld, sofern Sie keine anderslautende Erklärung abgeben.

Die Arbeitslosmeldung kann drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit vorgenommen werden, sollte aber spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen. Leistungen können frühestens ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung gezahlt werden.