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Anerkennungsverfahren nach § 19 Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO)

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag des Bauherren (oder eines anderen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen) die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Prüfsachverständige nehmen keine hoheitlichen bauaufsichtlichen Prüfaufgaben war. Sie sind nicht an Weisungen ihrer Auftraggeber gebunden.

Prüfsachverständige werden nach der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) durch die Ingenieurkammer Sachsen anerkannt für die Fachbereiche

  • technische Anlagen und
  • Erd- und Grundbau

Die Ingenieurkammer führt nach Fachbereichen und Fachrichtungen gesonderte Listen der Prüfsachverständigen, die auf ihrer Internetseite bekannt gemacht werden. Anerkannte Prüfsachverständige werden in die jeweilige Liste eingetragen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.