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Eintragung nach § 66 Absatz 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Der Standsicherheitsnachweis für Gebäude der Klassen 1 bis 3 und sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, muss in Sachsen von einem qualifizierten Tragwerksplaner erstellt werden. Dieser muss in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen sein. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen.