Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Projektförderung nach der ESF Plus-Richtlinie, Teil A Jugendberufshilfen, Nr. 02206
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Vorhaben gefördert, die benachteiligten jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erleichtern. Die Unterstützung soll sich am individuellen Bedarf orientieren. Sie soll dazu beitragen, Benachteiligungen und Defizite abzubauen, eigene Ressourcen zu aktivieren und so den Übergang in ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Was wird gefördert?
Gefördert werden sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für sozial benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen ohne Berufsabschluss
- als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung
- zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung oder weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit und
- als stabilisierende Möglichkeit der Entwicklung der Persönlichkeit mit gefestigter Tagesstruktur und Sozialkompetenzen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
Konditionen
Art der Förderung
Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe
bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Es werden Pauschalen gewährt für:
- Personalkosten
- Wegstreckenentschädigung
- Verwaltungskosten
- Aufwandsentschädigung
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.