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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Projektförderung nach der ESF Plus-Richtlinie zur Förderung von Produktionsschulmaßnahmen 2021-2027, Teil B Produktionsschulen, Nr. 02206

Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Die jeweils zu beachtenden Stichtage werden im Rahmen des Förderbausteins veröffentlicht. Wie dem aktuellen Förderbaustein zu entnehmen ist, ist momentan keine Antragstellung möglich.

Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Vorhaben gefördert, die benachteiligte junge Menschen in das System der Erwerbsarbeit integrieren. Die Unterstützung soll sich am individuellen Bedarf orientieren und dazu beitragen, Benachteiligungen und Defizite abzubauen, eigene Ressourcen zu aktivieren und so den Übergang zur Berufsvorbereitung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit unterstützen.

Wer wird gefördert?

Anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe

Was wird gefördert?

Die am individuellen Bedarf orientierte Ausbildungsvorbereitung von jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen sowie erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf.

  • Gefördert werden sozialpädagogisch begleitete Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sowie
  • zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung oder weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit.

Konditionen

Art der Förderung
Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Höhe
bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben

Auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten werden Pauschalen gewährt für

  • Personalkosten
  • Wegstreckenentschädigung
  • Verwaltungskosten
  • Aufwandsentschädigung

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Ein besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.