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Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen

Eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie, um gewerbsmäßig /selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes

  • mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen oder
  • den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen zu betreiben.

Die Erlaubnis wird auf Antrag durch die zuständige Behörde erteilt.

Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.