Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen
Für den beruflichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Aufsichtspersonen einen behördlichen Befähigungsschein. Diesen erteilt auf Antrag die zuständige Behörde.
Aufsichtspersonen können beispielsweise sein:
- das leitende Personal einer Betriebsabteilung
- sprengberechtigte Personen
- Betriebsmeisterinnen und -meister
- das fachtechnische Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
- die Lagerverwaltung
- Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen
Andere Zuständigkeit
Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.